4-Dimethylaminophenol
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- Phenol
- Aminobenzol
- Antidot
- Arzneistoff
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Freiname | 4-Dimethylaminophenol | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C8H11NO | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Arzneistoffangaben | ||||||||||
ATC-Code | ||||||||||
Wirkstoffklasse | ||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 137,18 g·mol−1 | |||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
4-Dimethylaminophenol (4-DMAP) ist ein Antidot (Gegengift) bei einer Vergiftung durch Cyanide bzw. Blausäure. Das Wirkungsprinzip beruht auf der Bildung von Methämoglobin zur Bindung freier Cyanid-Ionen. Als Nebenwirkung kann eine Hämolyse stattfinden.
Die Verabreichung von 4-DMAP ist nur ein Schritt, um einer Vergiftung durch Cyanid-Ionen entgegenzuwirken. Die Gabe von Natriumthiosulfat oder Hydroxycobalamin ist unumgänglich.
Die Gabe von 4-DMAP ist aufgrund der Wirkweise bei Rauchgasintoxikation kontraindiziert, da immer eine Mischintoxikation mit Kohlenmonoxid vermutet werden muss.[2]
Überdosierung
Als Antidot bei einer Überdosierung von 4-DMAP (Dimethylaminophenol) kann Methylenblau verabreicht werden.
Verwechslungsgefahr
Aufgrund identischer Kurzbezeichnungen (4-DMAP) kann es unter Umständen zur Verwechslung mit 4-(Dimethylamino)-pyridin kommen, welches jedoch kein Gegengift bei Blausäurevergiftungen ist.