4-Dimethylaminophenol


Strukturformel
Struktur von 4-Dimethylaminophenol
Allgemeines
Freiname 4-Dimethylaminophenol
Andere Namen
  • N,N-Dimethyl-p-hydroxyanilin
  • 4-DMAP (nicht eindeutig)
Summenformel C8H11NO
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 619-60-3
PubChem 22174
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Arzneistoffangaben
ATC-Code

V03AB27

Wirkstoffklasse

Antidot

Eigenschaften
Molare Masse 137,18 g·mol−1
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[1]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

4-Dimethylaminophenol (4-DMAP) ist ein Antidot (Gegengift) bei einer Vergiftung durch Cyanide bzw. Blausäure. Das Wirkungsprinzip beruht auf der Bildung von Methämoglobin zur Bindung freier Cyanid-Ionen. Als Nebenwirkung kann eine Hämolyse stattfinden.

Die Verabreichung von 4-DMAP ist nur ein Schritt, um einer Vergiftung durch Cyanid-Ionen entgegenzuwirken. Die Gabe von Natriumthiosulfat oder Hydroxycobalamin ist unumgänglich.

Die Gabe von 4-DMAP ist aufgrund der Wirkweise bei Rauchgasintoxikation kontraindiziert, da immer eine Mischintoxikation mit Kohlenmonoxid vermutet werden muss.[2]

Überdosierung

Als Antidot bei einer Überdosierung von 4-DMAP (Dimethylaminophenol) kann Methylenblau verabreicht werden.

Verwechslungsgefahr

Aufgrund identischer Kurzbezeichnungen (4-DMAP) kann es unter Umständen zur Verwechslung mit 4-(Dimethylamino)-pyridin kommen, welches jedoch kein Gegengift bei Blausäurevergiftungen ist.

Einzelnachweise

  1. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  2. t. Zilker et al. Rauchgasinhalations-Intoxikation. Der Notarzt 2010; 26; 95-102