Banisteriopsis caapi



Banisteriopsis caapi

Banisteriopsis caapi

Systematik
Rosiden
Eurosiden I
Ordnung: Malpighienartige (Malpighiales)
Familie: Malpighiengewächse (Malpighiaceae)
Gattung: Banisteriopsis
Art: Banisteriopsis caapi
Wissenschaftlicher Name
Banisteriopsis caapi
(Spr. ex Griseb.) Morton

Banisteriopsis caapi ist eine Lianen-Art aus der Familie der Malpighiengewächse (Malpighiaceae). Aus der Rinde wird einer der beiden Hauptbestandteile von Ayahuasca, eines halluzinogenen Trunks aus mehreren pflanzlichen Komponenten, hergestellt.

Beschreibung

Banisteropsis caapi weist sehr lange, vielfach verzweigte, verholzte Stängel auf. Die bis zu 18 cm langen und bis zu 8 cm breiten Blätter sind im großen und ganzen oval geformt, laufen aber in einer dünnen Spitze aus. Ihre rund 13 mm großen Blüten bestehen aus vierblütigen Dolden mit je fünf weiß bis blassrosa gefärbten Kelchblättern. Die einzelne Pflanze blüht nur selten; wenn, dann zwischen Dezember und August mit Schwerpunkt im Januar. Die geflügelten Früchte bilden sich zwischen März und August aus.

Varietäten

Das Erscheinungsbild der Pflanze variiert stark, was sich auch in mehreren synonymen Bezeichnungen widerspiegelt: Banisteria caapi Spruce ex Grisebach, Banisteria quitensis Niedenzu, Banisteriopsis inebrians Morton und Banisteriopsis quitensis (Niedenzu) Morton.

Wissenschaftlich werden zwei Varietäten unterschieden:

  • Banisteriopsis caapi var. caupari mit knotigen Stängeln
  • Banisteriopsis caapi var. tukonaka mit glatten Stängeln

Die Siona-Indianer differenzieren je nach Farbe und Form der Blätter, der Stängel, des Wuchses sowie des Standortes über zehn Pflanzenformen. Die Andoques unterscheiden drei Arten aufgrund der Wirkung.

Verbreitung

Banisteriopsis caapi ist im gesamten Amazonasgebiet verbreitet, so unter anderem in Peru, Bolivien, Brasilien und Venezuela sowie an der Pazifikküste Kolumbiens und Ecuadors. Da die Pflanze seit Jahrhunderten kultiviert wird, lässt sich ihre ursprüngliche Herkunft nicht mehr zuverlässig bestimmen.

Die kultivierten Pflanzen sind in der Regel unfruchtbar. Sie werden daher von den Indianern über Stecklinge vermehrt.

Inhaltsstoffe

In allen Pflanzenteilen finden sich Alkaloide der β-Carbolin-Untergruppe der Harman-Alkaloide. Die wichtigsten darunter sind Harmin (40-96 % Anteil am Gesamtalkaloidgehalt), Harmalin und Tetrahydroharmin. Die größte Konzentration findet sich in den Wurzeln mit 0,6 - 1,95 % Alkaloidgehalt, gefolgt von den Stängeln (0,11-0,83 %), den Blättern (0,28 - 0,7 %) und den Zweigen (0,28 - 0,37 %).

Rechtslage

In Deutschland unterliegt Banisteriopsis caapi nicht dem BtMG. Es fällt jedoch unter die Definition von § 2 Abs. 1 des AMG, sobald es für die medizinisch-biologisch wirksame Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt.[1][2] Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.[3][4]

Quellen

  • Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen, 2. Auflage, AT Verlag, Aarau 1998, ISBN 3-85502-570-3

Einzelnachweise

  1. Erwin Deutsch, Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG). 3. Auflage, Gabler Wissenschaftsverlage, 2010, ISBN 978-3-6420-1454-3, S. 64–66.
  2. ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 16. Mai 2012.
  3. Martin Kämpf: Strafrecht: Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL, liquid ecstasy) zu Konsumzwecken. 25. Juli 2011.
  4. Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. BGH-Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 StR 277/09, LG Nürnberg-Fürth bei Lexetius.com/2009,3836.

Weblinks

Commons: Banisteriopsis caapi – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien