Beifang
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- Begriffsklärung
Beifang bezeichnet:
- in der Biologie als Beifang (Fischerei) den ungewollten Teil des Fischfangs
- in der Rechtsgeschichte ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion, Gerichtssprengel: „sein eigen herlicheit und beyfangh“), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln. Die Bezeichnung steht also für einen alten Gerichtsbezirk, das an einen Grundbesitzer gebundene Patrimonialgericht, als Alternative zu den Gogerichten, siehe Geschichte von Bockum-Hövel.
- einen von obigem Begriff für „Gerichtsbezirk“ ableiteten Ortsnamen:
- Beifang (Selm)
- Beifang (Nordkirchen)
- Beifang (Limbergen), heute Ortsteil von Darup
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