Bundesamt für Naturschutz
- Naturschutzbehörde
- Bundesbehörde in Bonn
- Rüngsdorf
- Meeresschutz
- Ressortforschungseinrichtung
- European Network of Heads of Nature Conservation Agencies
Bundesamt für Naturschutz – BfN – | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Gründung | 1906 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Beate Jessel, Präsidentin |
Anzahl der Bediensteten | 340 |
Website | www.bfn.de |
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine deutsche Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit Sitz in Bonn.
Das Bundesamt berät das Ministerium in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungsvorhaben und ist Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten. Es gibt in größeren zeitlichen Abständen die Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten heraus. Es nimmt auch Aufgaben im Vollzug des internationalen Artenschutzes, des Meeresnaturschutzes, des Antarktisvertrags und des Gentechnikgesetzes wahr.
Das Bundesamt ist 1993 aus der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie und aus Artenschutzbehörden des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft entstanden. Außerdem wurden ihm Artenschutzaufgaben aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übertragen.
Arbeitsbereiche des BfN
Beratung
Das Bundesamt für Naturschutz liefert dem Bundesumweltministerium wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen und berät es in allen fachlichen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes. Neben der bundespolitischen Kompetenz versteht sich das Bundesamt für Naturschutz auch als enger Kooperationspartner der Länderfachbehörden. Dabei geht es auch darum, vom BfN entwickelte Konzepte und Methoden – z.B. für die Landschaftsplanung, den Arten- oder Gebietsschutz - einheitlich und damit vergleichbar umzusetzen. Eine weitere Aufgabe erfüllt das Bundesamt für Naturschutz im Zusammenhang mit internationalen Abkommen. Hierzu gehören:
- das „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“
- das Washingtoner Artenschutzübereinkommen „CITES“
- das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“
- das Komitee „Der Mensch und die Biosphäre“ (ein UNESCO-Programm zur nachhaltigen Nutzung der Biosphäre)
Förderung
Das Amt konzipiert, fördert und betreut Naturschutzgroßprojekte, vergibt im Auftrag des BMU Forschungsvorhaben sowie Modellvorhaben. Im Rahmen des Umweltforschungsplans (UFOPLAN) werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) in den Bereichen Naturschutz und Ökologie vergeben. Mit ihnen sollen Entscheidungsgrundlagen für die Naturschutz- und Umweltpolitik der Bundesregierung gewonnen werden. Die Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) hingegen haben das Ziel, Erfolg versprechende Naturschutzideen zu realisieren und wichtige Forschungsergebnisse in die Praxis umzusetzen. Mit Hilfe der so genannten Verbändeförderung können einzelne Naturschutzprojekte von privaten, gemeinnützigen Vereinigungen im Bereich des Naturschutzes unterstützt werden.
Das Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" fördert die Umsetzung der Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Die Förderung erstreckt sich auf vier Förderschwerpunkte
- Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
- Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
- weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie
In den Bundeshaushalt werden für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ab 2011 Mittel im Umfang von 15 Millionen Euro jährlich eingestellt.
Umsetzung
Als Vollzugsbehörde für das internationale Artenschutzabkommen CITES erteilt das BfN Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee – 12 bis 200 Seemeilen jenseits der Küstenlinie – übernimmt das BfN Auswahl und Management von NATURA 2000-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete) und wirkt bei Genehmigungen von Vorhaben mit. Das Projekt wird unter der Wortbildmarke Habitat Mare beworben. Im Bereich der Agro-Gentechnik ist das BfN an der Genehmigung von Anträgen auf Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen beteiligt
Information
Das BfN informiert die Öffentlichkeit über Naturschutz und stellt der Fachwelt allgemeine Informationen, wissenschaftliche Daten und Publikationen zu Arten- und Naturschutz sowie der biologischen Vielfalt zur Verfügung.
Das Bundesamt arbeitet an drei verschiedenen Standorten. Der Hauptsitz befindet sich in der Bundesstadt Bonn, Außenstellen in Leipzig und auf der Insel Vilm bei Rügen. Der Außenstelle Vilm ist außerdem die Internationale Naturschutzakademie (INA) angegliedert.
Siehe auch
- Naturräumliche Großregionen Deutschlands
Weblinks
- Literatur des Bundesamtes für Naturschutz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Homepage
- Literaturdatenbank für Naturschutz
- Naturdetektive.de (Kinderseite des BfN) - Naturschutz kindgerecht erklärt
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