Freibrüter


Als Freibrüter werden in der Ornithologie solche Vogelarten bezeichnet, die ihre Nester und Horste frei, das heißt nicht in Höhlungen (Höhlenbrüter) oder in Nischen (Nischenbrüter), anlegen. Doch handelt es sich nicht um einen im engeren, wissenschaftlichen Sinne ornithologisch systematisierenden Begriff.

Die Nistplätze von Freibrütern können, je nach Art, an sehr unterschiedlichen Stellen sein. Für viele Vogelarten kommen dafür allerdings Bäume, Sträucher, Hecken, Reisighaufen, Röhricht usw. in Betracht. Als Freibrüter sind z. B. Buchfink, Dompfaff, Neuntöter, Zaunkönig, Heckenbraunelle, Singdrossel und Amsel zu nennen.

Doch können für andere freibrütende Arten wiederum Gebäude oder deren Dächer, Felswände und Gewässerinseln geeignete Niststätten bieten. Auch die sogenannten Bodenbrüter sind grundsätzlich zu den Freibrütern zu zählen.

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