Hörgeräteakustiker


Hörgeräteakustiker ist in Deutschland und Österreich ein anerkannter Ausbildungsberuf. Hörgeräte-Akustiker stellen für Kunden die fachgerechte, individuelle Anpassung von Hörgeräten sicher sowie auch deren spätere Wartung.

Berufsbild

Die Hauptaufgabe des Hörgeräteakustikers ist auf der Basis der ärztlichen Diagnose Art und Ausmaß der Hörbehinderung festzustellen, dem Bedarf des Schwerhörigen entsprechend geeignete Bestandteile für das Hörgerät auszusuchen und die Einzelteile zum fertigen Hörsystem zusammenzusetzen. Weiterhin gehören die Beratung über Gehörschutz und speziellem Zubehör für Schwerhörige zu den Aufgaben.

Nach dem individuellen Hörstatus werden dem Kunden in einer Erstanpassung verschiedene Hörgeräte zum Vergleich angeboten, da neben der optimalen akustischen Übertragung auch die subjektive Akzeptanz eine große Rolle für den Erfolg der Hörgeräteanpassung spielt. Das Arbeitsfeld umfasst neben der Erstversorgung auch die begleitende Anpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörgerätefunktionen im Laufe der Benutzung.

Aus- und Weiterbildung

Deutschland

Hörgeräteakustiker ist ein nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannter Ausbildungsberuf. Die duale Ausbildung mit dreijähriger Dauer erfolgt bei Hörgeräteherstellern und -fachgeschäften und an Berufsschulen[1].

Die zentrale Ausbildungsstätte der deutschen Hörgeräteakustiker ist die Akademie für Hörgeräte-Akustik in Lübeck. Sie ist zuständig für die überbetriebliche Ausbildung, die Meisterausbildung sowie für berufsständige Fort- und Weiterbildung[2]. Zur selbständigen Ausübung des Berufes bedarf es eines „großen Befähigungsnachweises“ (Meisterbrief).

In Deutschland gibt es etwa 3.800 Hörakustiker-Fachgeschäfte mit etwa 9.000 Beschäftigten und rund 1.650 Auszubildenden. Etwa 1.000 Hörakustiker-Meister haben die Fortbildung zum Pädakustiker abgeschlossen. „Pädakustiker“ ist kein geschützter Begriff. Nur wenn entsprechende Ausrüstung (kindgerechtes Arbeitsmaterial) und ausreichende Erfahrung mit hörgeschädigten Kindern damit einhergehen, kann man davon ausgehen, dass eine qualitativ hochwertige Kinderversorgung sichergestellt werden kann.

Österreich

Als Zugangsvoraussetzung für die Lehre braucht man eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hauptschule und/oder einer Polytechnischen Schule. In Österreich schließt der Lehrling nach seiner dreijährigen dualen Ausbildung mit der Lehrabschlussprüfung ab[3]. Die erfolgreiche Lehrabschlussprüfung ermöglicht in Österreich auch die Zulassung zur Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) und in Folge zu weiteren Höherqualifizierungen, z. B. an Fachhochschulen.

Die selbstständige Berufsausübung für das reglementierte Handwerk Hörgeräteakustikist ist per Gesetz bestimmten Zugangsbestimmungen unterworfen. Neben einer zweijährigen facheinschlägigen Berufspraxis muss auch die Meisterprüfung abgelegt worden sein [4].

Schweiz

In der Schweiz umfasst die Ausbildung eine dreijährige Tätigkeit in einem Hörgeräte-Fachgeschäft. Nach Absolvierung der Ausbildung und bestandener Berufsprüfung erhalten die Absolventen den Eidgenössischen Fachausweis für Hörgeräteakustiker. Dieser Abschluss berechtigt zur Führung eines Filialbetriebs oder einer eigenen Unternehmung und zur Abrechnung mit den Versicherungen.[5]

Die Ausbildung ist keine Berufliche Grundbildung sondern gehört zur höheren Berufsbildung.

Verbände in Deutschland

  • Fördergemeinschaft Gutes Hören, ca. 1700 organisierte Betriebe (Stand 11/2005)
  • Bundesinnung der Hörgeräteakustiker
  • Fachverband Deutscher Hörgeräteakustiker e.V., ca. 120 angeschlossene Betriebe (Stand 5/2006)
  • Europäische Union der Hörgeräte-Akustiker e.V.

Weblinks

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:

Siehe auch

  • Audiotherapie
  • Pro Akustik
  • Deutsches Hörgeräte Institut

Einzelnachweise

  1. Berufsinfo der Bundesagentur für Arbeit abgerufen am 26. Juli 2010.
  2. Information der Akademie für Hörgeräte-Akustik Lübeck abgerufen am 26. Juli 2010.
  3. Ausbildungsverordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums, abgerufen am 26. Juli 2010
  4. Gewerbezugangsverordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums, abgerufen am 26. Juli 2010
  5. Schweizerischer Fachverband der Hörgeräteakustik [1], abgerufen am 8. Dezember 2011

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