Kategorie:Gesundheitsschädlicher Stoff


Diese Kategorie enthält chemische Stoffe, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrstoffkennzeichnung als „gesundheitsschädlich“ (Xn) eingestuft sind. Sie wird automatisch in der Vorlage:R-Sätze durch die R-Sätze 20, 21 und 22 eingebunden und sollte nur in Ausnahmefällen von Hand eingefügt werden. Dies sollte nur bei Stoffen oder Stoffzubereitungen geschehen, die im Sinne der Gefahrstoffkennzeichnung entsprechend kennzeichnungspflichtig sind.

Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als „Gesundheitsschädlich“ nicht erfüllen, sind nicht in dieser Kategorie. Diese können jedoch trotzdem mit dem Gefahrensymbol (Xn) gekennzeichnet sein, weil das auch vorgeschrieben ist, wenn

  • ein Verdacht auf krebserzeugende Wirkung besteht
(siehe Unter-Kategorie:Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung),
  • möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt wird,
  • möglicherweise das Kind im Mutterleib geschädigt wird;
(für beide: siehe Unter-Kategorie:Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung).

Bei Fragen hilft die Redaktion Chemie gerne weiter.

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