Körperöffnung
Eine Körperöffnung ist eine funktionale Öffnung im Körper eines Lebewesens.
Die Körperoberfläche von Lebewesen wird in der Regel mehrfach durchbrochen.
Beim Menschen gibt es:
- Einen Mund
- Zwei Augenhöhlen
- Zwei Nasenlöcher
- Zwei Gehörgänge in den Ohren
- Ein Geschlechtsorgan
- Eine Harnröhrenöffnung
- Einen Anus
(ausgenommen Fehlbildungen/Amputationen)
Beim Mann fallen Geschlechts- und Harnröhrenöffnung zusammen.
Im Strafverfahrensrecht sind Körperöffnungen bei der körperlichen Untersuchung von Beschuldigten und Zeugen gem. § 81 a ff. StPO relevant.