Nudeln (Mast)


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Nudeln einer Ente
Mästung von Gänsen auf einem ägyptischen Flachrelief, New York Public Library

Nudeln oder Stopfen ist eine Form der Geflügelmast, bei der Gänse oder Enten „gestopft“ werden, indem ihnen das Futter per Zwangsernährung verabreicht wird.

Als Mastfutter wird Mais und Wasser verwendet.

Ziel der Mast ist es, durch eine unnatürlich große Futterzufuhr eine massive Vergrößerung und Verfettung der Leber zu erreichen, die dann meist zu Gänseleberpastete (französisch: Pâté de Foie gras) weiterverarbeitet wird: Eine zur Pastetenbereitung geeignete Leber ist aufgrund des hohen Fettgehalts auffallend hellbraun und wiegt zwischen einem und zwei Kilogramm. Da die Tiere so große Futtermengen selbst nicht aufnehmen würden, werden ihnen Rohre in die Speiseröhre eingeführt und das Futter direkt in den Magen gepumpt. Die Vögel sind dabei bei Bewusstsein.

Die Tiere befinden sich in einem Gehege und werden zum Stopfen durch eine Schleuse getrieben und dort in einem engen Raum festgehalten. Der eigentliche Nudelvorgang dauert wenige Sekunden: Gänsen wird eine etwa 30 cm lange Metallröhre in den Schlund eingeführt, über die aus einem Vorratsbehälter das Mastfutter unter Druck in den Magen gepresst wird. Bei zu hohem Druck kommt es zum Reißen der Speiseröhre bzw. des Magens, was zum Tod des Tieres führt. Während dieser Phase der Mast sterben 2-4 % der Tiere. Um das Verletzungsrisiko weiter zu reduzieren, werden die Metallröhren heute meist mit Weichplastik überzogen.

Diese Form der Mast wird heute fast ausschließlich in Frankreich (im Périgord und im Elsass) betrieben; früher war das Stopfen jedoch auch anderen Ländern verbreitet, in Deutschland beispielsweise in Baden und in der Pfalz. Weitere Produktionsländer sind Ungarn, Bulgarien und Kanada.

Das Stopfen wird von Tierschützern als massive Tierquälerei angeprangert und ist heute in vielen Ländern wie Deutschland und Österreich durch die jeweiligen Tierschutzgesetze verboten. In Frankreich jedoch wurde die Stopfleber (französisch: Foie gras) im Jahr 2005 von der französischen Nationalversammlung in einem Zusatz zum Landwirtschaftsgesetz zum „nationalen und gastronomischen Kulturerbe“ erklärt und ist dadurch von französischen Tierschutzgesetzen ausgenommen.

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