Scharhörn


Scharhörn
Gewässer Nordsee
Geographische Lage 53° 58′ N, 8° 26′ OKoordinaten: 53° 58′ N, 8° 26′ O
Scharhörn (Schleswig-Holstein)
Einwohner unbewohnt

Scharhörn ist eine deutsche Insel, die zur Freien und Hansestadt Hamburg (Stadtteil Neuwerk) gehört und etwa 20 ha groß ist. Sie liegt im Mündungsbereich der Elbe, etwa 15 km nordwestlich von Cuxhaven und 6 km nordwestlich von der Insel Neuwerk entfernt in der „Zone I“ des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer. Abgesehen von einem Vogelwart ist die Insel unbewohnt.

Scharhörn wurde – wie auch die Nachbarinsel Neuwerk – 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz an die preußische Provinz Hannover übertragen. Seit 1947 gehörte sie zum neugebildeten Land Niedersachsen, bis sie 1969 durch einen Staatsvertrag abermals an das Land Hamburg übertragen wurde, da die Hansestadt die Realisierung eines Tiefwasserhafens Scharhörn/Neuwerk auf den beiden Inseln beabsichtigte. Die Planungen sahen ein Gebiet mit 6000 Hektar Nutzfläche vor, die durch die Aufschüttung von ausgebaggertem Sand im Planungsgebiet sturmflutsichere Höhen erreichen sollten. Die Verbindung zum Festland sollte über einen Damm zwischen Scharhörn, Neuwerk und Cuxhaven erfolgen.[1] Das Projekt wurde wegen zahlreicher Proteste, hoher Kosten und geringer Unterstützung durch die Industrie nicht realisiert, ist jedoch bis heute im Hamburger Flächennutzungsplan enthalten:

„Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich der Elbmündung bei Neuwerk/Scharhörn Flächen für einen Industriehafen dar (rd. 3.000 ha). Eine Inanspruchnahme dieser Flächen für Hafenzwecke ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. Aufgrund der langfristig nicht einschätzbaren Entwicklung in der Hafenwirtschaft kann die Option auf Schaffung eines Tiefwasserhafens bei Neuwerk/Scharhörn jedoch nicht aufgegeben werden.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich Neuwerk/Scharhörn als nachrichtliche Übernahme den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer dar. Eine Klärung des hierdurch und durch andere naturschutzrechtliche Bestimmungen einschließlich des EU-Rechts begründeten planerischen Zielkonfliktes soll dann vorgenommen werden, wenn eine Realisierung des Hafenprojektes für erforderlich gehalten wird.“

Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan, Kapitel 5.5[2]

Gemeinsam mit der ebenfalls grundsätzlich hochwassersicheren Insel Nigehörn liegt Scharhörn auf einer Sandbank. Da die Ufer des bis zu m ü. NN hohen Eilandes nicht befestigt sind, drohen ihr bei Sturmflut im Westen ständig Landverluste, während sie durch Sandablagerungen weiter ostwärts wandert.

Die gesamte Vogelschutzsandbank „Scharhörnplate“ mit den beiden Inseln wird vom Verein Jordsand betreut. Sie hat mit einer Länge von 2,75 km und einer Breite von 1,5 km eine Größe von fast 500 ha. Die Insel Scharhörn darf außer bei offiziellen Führungen oder nach telefonischer Voranmeldung beim zuständigen Vogelwart nicht betreten werden. Im übrigen ist das Verlassen der mit Buschpriggen gekennzeichneten (Watt-)Wege in der Zone 1 der Nationalparks nicht erlaubt.

Die Insel Scharhörn ist Namensgeberin zahlreicher Arbeitsschiffe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie des heutigen Museumsschiffs Schaarhörn.

Weblinks

Commons: Scharhörn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Horst-Woite Bremke: Ein Hafen im Meer. In: Die Zeit, Nr. 16/1971
  2. Informationen zum Flächennutzungsplan, hamburg.de