Stamm (Systematik)


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Als Stamm (‚Phylum‘) bezeichnet man in der biologischen Systematik eine hierarchische Rangstufe.

Bei der Domäne Eukaryoten (Eukarya) liegt sie zwischen Reich und Klasse. Georges Cuvier war maßgeblich für die Einführung dieser Ebene verantwortlich.

In der Zoologie wird das Tierreich in einigen Systematiken zunächst in Abteilungen eingeteilt, die dann in Stämme unterteilt werden. So werden teilweise die Bilateria als Abteilung bezeichnet.

In der Botanik und Mykologie wird neben dem Stamm auch das Synonym Abteilung (divisio) zugelassen. Er wird manchmal weiter aufgeteilt in Unterstämme (Subphyla, Einzahl: Subphylum). Homo sapiens als Beispiel ist Teil des Stamms der Chordatiere und dort des Unterstamms der Wirbeltiere. Mehrere Stämme werden in manchen Fällen zu einem Überstamm (Superphylum oder Stammgruppe) zusammengefasst.

Bis heute kennt man im Tier- und Pflanzenreich zusammen mehr als drei Dutzend Stämme.[1]

Bei den Domänen Bakterien (Bacteria) und Archaeen (Archaea) liegt die Rangstufe Stamm (Phylum) direkt unter der der Domäne, diese beiden Domänen werden also in Stämme (Phyla) unterteilt. Die Domäne Archaea wird in 2 Stämme unterteilt, die Domäne Bacteria in 25.

Bakterienstämme

Keine taxonomische Rangstufe sind die als „Stämme“ (engl.: strains) bezeichneten Abstammungslinien von Bakterien, Archaeen und Viren. Diese Kulturstämme (Reinkultur) werden unter anderem als nomenklatorischer Typus zur Definition von Arten und Unterarten sowie in der Biotechnik eingesetzt. Ein Stamm in diesem Sinn besteht aus einem Klon, da es sich um eine durch ungeschlechtliche Vermehrung erzeugte Population handelt.

Einzelnachweise

  1. GESCHICHTE DER BIOLOGIE - Die Geologie als Motor der Evolutionstheorie – Artikel auf dem Vorarlberger Bildungsserver