Sturmwarnung
Sturmwarnungen werden sowohl an Meeresküsten als auch an größeren Binnengewässern von den meteorologischen bzw. Wetterdiensten erstellt und gemeinsam mit Behörden über den See- und Küstenfunk bzw. dem allgemeinen Rundfunk verbreitet.
Stufen
Man unterscheidet zwischen Sturmwarnung, mit bevorstehenden Winden größer 8 Beaufort (Sturm, größer 62 km/h), und Starkwindwarnung, mit bevorstehenden Winden größer 6 Beaufort (Starkwind, größer 39 km/h).
In einigen Regionen unterscheidet man hingegen zwischen Sturm-Vorwarnung, bei der in absehbarer Zeit sturmartige Winde auftreten können, und Sturmwarnung, mit unmittelbarer bevorstehendem sturmartigen Wind.
Verbreitung
Sturmwarnungen werden über verschiedene Medien verbreitet:
Seefunk
Sturmnachrichten werden gegebenenfalls vor jedem Seewetterbericht übermittelt. Sie werden auf den internationalen Seenotfrequenzen angekündigt: über Kurzwelle unter 2182 kHz und über Ultrakurzwelle auf dem Kanal 16 bzw. über DSC auf Kanal 70, jeweils drei Minuten nach jeder vollen und halben Stunde. Diese Zeiten sind für Warn- und Sicherheits-Durchsagen und für Notrufe reserviert.
Für Binnengewässer gibt es spezielle Telefondienste, die Seewetterberichte per SMS auf Mobiltelefone übermitteln.
Sturmwarnleuchte
Orange Blitzleuchten zeigen die zwei Stufen der Sturmwarnung:
40 Blitze / Minute | Starkwind- oder Sturm-Vorwarnung | > 6 Bft |
90 Blitze / Minute | Sturmwarnung | > 8 Bft |
Sturmwarnleuchten sind verbreitet auf Schweizer Seen, deutschen Seen und österreichischen Seen, sowie dem gemeinsamen Bodensee.
Flaggen, akustisches Signal
An kleinen Seen und an Badestränden kann auch akustisch oder mit Warnflaggen gewarnt werden.
Optische Sturmwarnungen gibt es an den Küsten auch mit international festgelegten Signalen. Sturmwarnstellen sind in der Seekarte, dem Seehandbuch und dem Leuchtfeuerverzeichnis enthalten. Diese Signale werden jedoch langsam durch Funkwarnungen verdrängt.
Ihr Schema lautet:
gelb + grün | Starkwind |
rot + rot | Sturm aus West bis Nord |
rot + gelb | Sturm aus Nord bis Ost |
gelb + rot | Sturm aus Ost bis Süd |
gelb + gelb | Sturm aus Süd bis West |
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten sind sehr unterschiedlich geregelt. Einige Behörden haben einen festgelegten Prozess, bei dem meist ein Verantwortlicher nach Auswertung der Wetterdaten der Wetterdienste über die Ausgabe von Sturmwarnungen entscheidet. Oft ist die Polizei zuständig, bei größeren Gewässern die Seepolizei, manchmal ist die Gemeinden zuständig oder eine Segelschule, die Wasserrettung oder ähnliche Organisationen.
Regional unterschiedlich ist die Bedeutung der Warnung:
- Gebot: Auf dem Wasser befindliche Boote müssen daraufhin unverzüglich die Nähe eines schützenden Ufers aufsuchen.
- Empfehlung: Auf dem Wasser befindliche Boote sollen möglichst unverzüglich die Nähe eines schützenden Ufers aufsuchen.