Urbarmachung


Urbarmachung oder Kultivierung bezeichnet die Umwandlung von zuvor naturbelassenen Gebieten in landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Die dafür notwendigen Maßnahmen unterscheiden sich abhängig vom Ausgangszustand der Fläche. Neben der Erschließung durch Straßen, Forst- oder Wirtschaftswege zählen dazu beispielsweise die Rodung sowie die Einebnung der Fläche, um sie mit landwirtschaftlichen Maschinen bewirtschaftbar zu machen. Auch das Entfernen von Steinen oder das Anlegen von Bewässerungsanlagen gehört zur Urbarmachung. Erfolgt die Urbarmachung durch Rodung, so wird das so gewonnen Land oft als Neubruch, Neuland oder Rode bezeichnet.

Lange Zeit war der Begriff Urbarmachung ausschließlich positiv besetzt. Dem entspricht ein Weltbild, das den Menschen einer weitgehend feindlichen Umwelt gegenüber sieht. Ziel war es, die als nutzlos angesehene Wildnis zurückzudrängen und möglichst vielen Menschen eine Lebensgrundlage zu gewähren.

Durch die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts populär gewordenen Naturschutzbewegungen wurde mittlerweile aber auch ein intrinsischer Wert der Wildnis entdeckt. Deshalb gibt es heute auch kritische Stimmen, die ein Ende der weiteren Erschließung bislang unberührter Flächen fordern, da die Urbarmachung einen unumkehrbaren Eingriff in ein bis dahin unberührtes Ökosystem darstellt, z.B. im Primärwald. Während in Europa die Urbarmachung als weitgehend abgeschlossen angesehen werden darf, geht die Erschließung neuer landwirtschaftlicher Flächen in anderen Kontinenten weiter.

Die Umwandlung von durch den Menschen geschädigten Flächen zu landwirtschaftlich wieder nutzbaren Flächen bezeichnet man als Wiederurbarmachung oder Rekultivierung.

Siehe auch

  • Landgewinnung
  • Landwirtschaftliche Nutzfläche
  • Brandrodung
  • Melioration
  • Ödland

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