Vergiftung


Klassifikation nach ICD-10
T36 Vergiftung durch systemisch wirkende Antibiotika
T37 Vergiftung durch sonstige systemisch wirkende Antiinfektiva und Antiparasitika
T38 Vergiftung durch Hormone und deren synthetische Ersatzstoffe und Antagonisten, anderenorts nicht klassifiziert
T39 Vergiftung durch nichtopioidhaltige Analgetika, Antipyretika und Antirheumatika
T40 Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene]
T41 Vergiftung durch Anästhetika und therapeutische Gase
T42 Vergiftung durch Antiepileptika, Sedativa, Hypnotika und Antiparkinsonmittel
T43 Vergiftung durch psychotrope Substanzen, anderenorts nicht klassifiziert
T44 Vergiftung durch primär auf das autonome Nervensystem wirkende Arzneimittel
T45 Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert
T46 Vergiftung durch primär auf das Herz-Kreislaufsystem wirkende Mittel
T47 Vergiftung durch primär auf den Magen-Darmtrakt wirkende Mittel
T48 Vergiftung durch primär auf die glatte Muskulatur, die Skelettmuskulatur und das Atmungssystem wirkende Mittel
T49 Vergiftung durch primär auf Haut und Schleimhäute wirkende und in der Augen-, der Hals-Nasen-Ohren- und der Zahnheilkunde angewendete Mittel zur topischen Anwendung
T50 Vergiftung durch Diuretika und sonstige und nicht näher bezeichnete Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanze
T51 Toxische Wirkung von Alkohol
T52 Toxische Wirkung von organischen Lösungsmitteln
T53 Toxische Wirkung von halogenierten aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen
T54 Toxische Wirkung von ätzenden Substanzen
T55 Toxische Wirkung von Seifen und Detergenzien
T56Vorlage:Infobox ICD/Wartung Toxische Wirkung von Metallen
T57 Toxische Wirkung von sonstigen anorganischen Substanzen
T58 Toxische Wirkung von Kohlenmonoxid
T59 Toxische Wirkung sonstiger Gase, Dämpfe oder sonstigen Rauches
T60 Toxische Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Pestiziden)
T61 Toxische Wirkung schädlicher Substanzen, die mit essbaren Meerestieren aufgenommen wurden
T62 Toxische Wirkung sonstiger schädlicher Substanzen, die mit der Nahrung aufgenommen wurden
T63 Toxische Wirkung durch Kontakt mit giftigen Tieren
T64 Toxische Wirkung von Aflatoxin und sonstigem Mykotoxin in kontaminierten Lebensmitteln
T65 Toxische Wirkung sonstiger und nicht näher bezeichneter Substanzen
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Als Vergiftung (auch Intoxikation oder Überdosis) werden jene Schäden bezeichnet, die durch Aufnahme einer jeweiligen Mindestmenge von verschiedensten Substanzen (u. a. Toxine, aber auch Medikamente oder psychotrope Substanzen wie Ethanol und Nikotin sowie sogenannte Gefahrstoffe) verursacht werden.

Das Krankheitsbild wird Toxikose (griechisch {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:149: attempt to index field 'data' (a nil value) toxíkosi ‚Vergiftung‘) genannt. Vergiftungen mit mehreren Stoffen bezeichnet man als Misch- oder Polyintoxikationen.

Diagnose

Die Möglichkeit einer Vergiftung sollte in Betracht gezogen werden bei

  • unerwarteten Todesfällen bei jungen, bis dahin gesunden Menschen
  • bei plötzlichen Erkrankungen von Kindern ohne bekannte Vorerkrankungen
  • bei gleichzeitiger Erkrankung mehrerer Personen
  • bei Rauschgiftabhängigen
  • bei Personen mit erleichtertem Zugang zu Giften

Der Giftnachweis erfolgt meist durch Laboruntersuchungen.

Vergiftungsursachen

Vergiftungsursachen sind stark von Altersgruppe und Vergiftungsorten abhängig. Die häufigsten Vergiftungsfälle geschehen z. B. bei Kindern im Alter von 1–4 Jahren durch Arzneimittel, chemische Produkte und Pflanzen und bei Säuglingen häufiger als bei über 70 Jahre alten Leuten.

Meist sind sie aufgrund von Verwechslungen unter dem Einfluss unsachgemäßer Aufbewahrung zurückzuführen (z. B. in Getränkeflaschen). Weitere häufige Vergiftungsursachen sind Kosmetika, Pestizide, Pilze und Nahrungs- und Genussmittel. Die meisten Vergiftungen finden im Haushalt statt, gefolgt von Arbeitsplatz, Kindergärten und Krankenhäusern.

Die Vergiftungsursachen sind anhand der Symptome möglichst frühzeitig aufzudecken und durch die entsprechende Therapie zu behandeln.

Chronische Vergiftung

Von einer chronischen Vergiftung spricht man bei langdauernder Einwirkung (Exposition) eines Giftes. Dies ist ein wichtiges Problem der Arbeitsmedizin. Auch langfristige Einnahme von Medikamenten kann zu chronischen Vergiftungserscheinungen führen. Berühmte Beispiele sind die Bleikinder und die Gressenicher Krankheit, aber auch der Alkoholismus bzw. das Rauchen.

Rechtsmedizinische Gesichtspunkte

Eine wichtige rechtsmedizinische Aufgabe in Vergiftungsfällen ist die Beweissicherung und Dokumentation. Es sollten Giftproben, Urin-, Blut- oder Gewebeproben sichergestellt werden.

Bei manchen Vergiftungen erlauben bereits äußerliche Zeichen eine Diagnose des Toxins. Beispielsweise werden handelsübliche Präparate des Pflanzenschutzmittels E 605 intensiv hellblau gefärbt. Damit sind manchmal Vergiftungen an der blauen Farbe am Mund des Patienten zu erkennen.

Maßnahmen bei akuten Vergiftungen

Akute Vergiftungen sollte man schleunigst behandeln. Maßnahmen oder Ziele, die in der Regel bei akuten Vergiftungen unternommen werden bzw. erreicht werden sollen, sind:

  1. Entfernung des Giftes aus dem Körper, beispielsweise durch Erbrechen, aber nicht immer, da das Erbrechen in einigen Fällen kontraindiziert ist (typisches Beispiel: Vergiftung eines Kindes mit Spülmitteln Aspirationsgefahr),
  2. Inaktivierung/Entgiftung des Giftes, beispielsweise Komplexierung von Schwermetallen mit Chelatbildnern,
  3. Einsatz eines Gegenmittels (Antidots) gegen die Giftwirkung.

Giftinformation

Solche Informationen geben Vergiftungsberatungsstellen (beispielsweise in Deutschland, Schweiz, Österreich). Sie geben schnelle Hilfe in Vergiftungsverdachtsfällen für die Bevölkerung und für medizinisches Fachpersonal. Für den Normalverbraucher die Giftnotrufzentralen für Fragen zu inländischen Fällen und das Tropeninstitut bei Fernreisen.

Wirkungsweise einer Vergiftung

Gifte wirken auf verschiedenste Weise auf den Organismus ein. Gifte können zersetzend auf Organe wirken, lähmen das Nervensystem und/oder Bewusstsein. Daneben kann die Zellatmung gänzlich blockiert oder gestört werden, was wiederum Organstörungen oder Zerstörungen hervorrufen kann. Alle diese Faktoren können allein oder zusammen auftreten und die unterschiedlichsten, aber meist unscheinbaren Symptome hervorrufen. All dies kann eine rasche Entdeckung und Behandlung einer Vergiftung erschweren.

Epidemiologie

1995 wurden (in Deutschland) 2.944 Todesfälle durch akute Intoxikationen gezählt. Häufigster Stoff bei diesen Intoxikationen sind das Kohlenstoffmonoxid (CO), die Opioide (Heroin, Morphin usw.) gefolgt von den Schlaf- und Beruhigungsmitteln (Hypnotika). Danach folgen die Alkoholvergiftungen (Ethanol, Methanol und Ethylenglycol).

Laut der Kriminalstatistik des BKA 2004 steht an erster Stelle Ethanol.[1] Auch 1995 betrug laut BKA der Anteil der nicht verkehrsfähigen Medikamente und Gifte bei tödlichen Vergiftungen etwa ein Drittel. Alkohol und legale Genussmittel hätten laut dem Bundeskriminalamt dagegen eine 2/3-Valenz an Intoxikationen.

Rechtslage

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Deutschland

Rechtliche Grundlagen im Bereich der Toxikologie sind folgende Gesetze:

  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)
  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG)
  • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
  • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)

Im Strafgesetzbuch war die Vergiftung bis 1998 als eigenständiger Tatbestand eines Verbrechens in § 229 StGB aF geregelt. Durch das 6. Strafrechtsreformgesetz wurde er in den § 224 (gefährliche Körperverletzung) überführt. Dadurch wurde der Tatbestand zu einem Vergehen herabgestuft, dessen Qualifikationen sich nunmehr nach den Regeln der Körperverletzung richten. Eine Verurteilung wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung oder Mordes durch Einsatz von Gift ist jedoch weiterhin möglich. Dabei umfasst die rechtliche Regelung auch das äußerliche Vergiften durch Kontaktgifte.

Historische Vergiftungsfälle

  • Sokrates starb nach einer Verurteilung zum Tode durch einen Trank aus dem Schierlingsbecher.
  • Ludwig van Beethoven litt fast sein ganzes Leben an Bleivergiftung, an der er auch starb.
  • Zahlreiche Mitglieder und Angehörige der NS-Führung begingen mit Zyankali Selbstmord.
  • Der bulgarische Journalist und Dissident Georgi Markow fiel 1978 einem Regenschirmattentat mit einer mit 40 µg Rizin präparierten sehr kleinen Kugel zum Opfer.[2]
  • Der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko, der seit September 2004 an einer lebensgefährlichen Krankheit leidet, wurde mit Dioxin vergiftet.[3]
  • Der britische Ex-KGB-Agent Alexander Walterowitsch Litwinenko wurde im November 2006 mit Polonium-210 vergiftet.[4]
  • Der russische Ex-KGB-Oberst Viktor Kalaschnikow und seine Frau wurden im November 2010 mit Quecksilber vergiftet.[5][6]

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

Wiktionary: Vergiftung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikibooks: Erste Hilfe bei Vergiftung – Lern- und Lehrmaterialien
  • Vergiftungen und Verätzungen – kindergesundheit-info.de: unabhängiges Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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