Wirtschaftswald
Als Wirtschaftswald oder Nutzwald werden umgangssprachlich Wälder bezeichnet, die unter forstwirtschaftlicher Nutzung stehen. Zweck ist es, diese Wälder gegenüber Urwäldern oder anderen nicht bewirtschafteten Waldflächen abzugrenzen.
In der Forstverwaltung wird der Begriff Wirtschaftswald in der Betriebsplanung verwendet und hierbei wesentlich enger ausgelegt. Grundsätzlich gehören nur Holzbodenflächen zum Wirtschaftswald. Diese werden zum Beispiel im Saarland unterschieden in [1]:
- den „Wirtschaftswald im regelmäßigen Betrieb“ (WW i. r. B), der alle Holzbodenflächen, die einer regelmäßigen Bewirtschaftung unterliegen, umfasst;
- den „Wirtschaftswald außer regelmäßigem Betrieb“ (WW a. r .B), der alle Holzbodenflächen, die nicht regelmäßig bewirtschaftet werden können, oder deren nachhaltige Nutzungsmöglichkeit für absehbare Zeit unter 1 Erntefestmeter Derbholz je Jahr und ha liegt, umfasst;
- oder den „Sonderwirtschaftswald mit erhöhtem Betriebsaufwand“ (WW m.e.B). Dieser umfasst Waldflächen die nicht regelmäßig bewirtschaftet werden können, aber im Unterschied zum WW a.r.B besonderen Arbeitsaufwand erfordern. Hierunter fallen insbesondere Flächen in Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht wie zum Beispiel Steilhänge an Bebauungsrändern oder an Straßen.
Der „Wirtschaftswald außer regelmäßigem Betrieb“ wird gelegentlich auch als Nichtwirtschaftswald oder Ausschlusswald bezeichnet.
Quellen
- ↑ Verwaltungsvorschriften Saarland Anweisung für die Forstplanung in den Wäldern des Saarlandes (1. September 2002)