Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
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Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten — ZLG — | |
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Staatliche Ebene | Landesbehörde (Zusammenschluss) |
Aufsichtsbehörde(n) | Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (faktisch) |
Gründung | 2. Januar 1994 (Errichtungserlass vom 11. Oktober 1993) |
Hauptsitz | Berlin |
Behördenleitung | Undine Soltau, Direktorin |
Website | www.zlg.de |
Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ist die gemeinsame Behörde der 16 deutschen Bundesländer im Human- und Tierarzneimittelbereich mit Sitz in Berlin (ehemals Bonn).
Arzneimittelbereich
Die ZLG ist Koordinierungsstelle der Länder im Human- und Tierarzneimittelbereich.
Arzneimittelüberwachung in Deutschland
- Systemdarstellung
- zuständige Behörden
- Rechtsgrundlagen
- Qualitätssicherung in der Arzneimittelüberwachung und Arzneimitteluntersuchung
- Gremien der Obersten Landesbehörden sowie deren Ergebnisse
Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arzneimittelüberwachung zwischen
- den Mitgliedstaaten der EU
- der EU und den Beitrittskandidaten
- der EU und Drittstaaten
Medizinproduktbereich
Die ZLG ist benennende Behörde.
Akkreditierungsvoraussetzungen und -verfahren für
- Laboratorien
- Zertifizierungsstellen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
- Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme
- Zertifizierungsstellen für Personal
- Konformitätsbewertungsstellen, die Prüfungen nach Drittstaatenrecht der USA, Kanadas, Australiens und Neuseelands durchführen
Sektorkomitees und Erfahrungsaustausch der Benannten Stellen und Laboratorien
Zuständige Behörden national und international
Rechtsgrundlage
Grundlage für die Arbeit des ZLG ist das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen vom 30. Juni 1994.[1]
Weblinks
- ZLG: http://www.zlg.de Website der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Arzneimittelbereich [1]
- Medizinproduktbereich [2]
Einzelnachweise
- ↑ www.zlg.de Staatsvertrag. Aufgerufen am 18. Dezember 2010.