Supravitalität


Supravital (Adjektiv, lateinisches Kompositum aus {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:149: attempt to index field 'data' (a nil value), „über“ und {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:149: attempt to index field 'data' (a nil value), „lebendig“) bedeutet wörtlich überlebend und ist ein Fachbegriff vorwiegend der Rechtsmedizin beziehungsweise Thanatologie. Das entsprechende Substantiv ist die Supravitalität.

Man bezeichnet damit Vorgänge, die im Sterbeprozess ablaufen, speziell während der Phase des intermediären Lebens, also nach Eintritt des Individualtodes beziehungsweise des Lösens eines Organs oder Zellverbandes aus dem Organismus, aber noch vor dem Absterben der letzten Zelle.

So nennt man die selektive feingewebliche Färbung von überlebenden Zellen nach Herauslösen aus einem Zellverbund eine Supravitalfärbung.

Auch spezielle Restfunktionen supravitaler Gewebe lassen sich in einem frühen postmortalen Stadium noch nachweisen, die so genannten supravitalen Reaktionen: Darunter fallen noch auslösbare Muskelkontraktionen z. B. der Pupillen (durch entsprechende Pharmaka) oder der Skelettmuskulatur sowie in gewisser Weise das Fortwähren der Reagibilität des Blutgerinnungssystems, der Spermien oder immunologische Phänomene wie die Graft-versus-Host-Reaktion gewisser transplantierter Gewebe im „neuen“ Wirtskörper.

Quelle

Handbuch gerichtliche Medizin. Springer, 2003, ISBN 978-3-540-00259-8, S. 83–97 (google.com [abgerufen am 25. Februar 2012]).

Siehe auch

  • intermediäres Leben
  • pränatal & postnatal
  • perinatal
  • präfinal
  • Lazarus-Phänomen

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