Vorlage:P-Sätze (Texte)
Vorlage:Überschriftensimulation 2
Diese Vorlage gibt den Text der korrespondierenden P-Nummer zurück. Sie ist zur Verwendung in der Vorlage für P-Sätze gedacht.
Vorlage:Überschriftensimulation 3
{{P-Sätze (Texte)|223}}
ergibt: Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern.
Vorlage:Überschriftensimulation 2 Als Parameter dienen alle Zahlen und ihre Kombinationen gemäß H- und P-Sätze.
Liste aller möglichen P-Sätze:
<onlyinclude>{{#switch: {{{1|}}} | 101 = Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. | 102 = Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | 103 = Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. | 201 = Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. | 202 = Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. | 210 = Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. | 211 = Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. | 220 = Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 221 = Mischen mit brennbaren Stoffen / … unbedingt verhindern. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 222 = Kontakt mit Luft nicht zulassen. | 223 = Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. | 230 = Feucht halten mit … . (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 231 = Unter inertem Gas handhaben. | 232 = Vor Feuchtigkeit schützen. | 233 = Behälter dicht verschlossen halten. | 234 = Nur im Originalbehälter aufbewahren. | 235 = Kühl halten. | 240 = Behälter und zu befüllende Anlage erden. | 241 = Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 242 = Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. | 243 = Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. | 244 = Druckminderer frei von Fett und Öl halten. | 250 = Nicht schleifen / stoßen / … / reiben. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 251 = Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. | 260 = Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. | 261 = Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. | 262 = Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. | 263 = Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden. | 264 = Nach Gebrauch … gründlich waschen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 270 = Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. | 271 = Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. | 272 = Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. | 273 = Freisetzung in die Umwelt vermeiden. | 280 = Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. | 281 = Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. | 282 = Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. | 283 = Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen. | 284 = Atemschutz tragen. | 285 = Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. | 231+232 = Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. | 235+410 = Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. | 301 = Bei Verschlucken: | 302 = Bei Berührung mit der Haut: | 303 = Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): | 304 = Bei Einatmen: | 305 = Bei Kontakt mit den Augen: | 306 = Bei kontaminierter Kleidung: | 307 = Bei Exposition: | 308 = Bei Exposition oder falls betroffen: | 309 = Bei Exposition oder Unwohlsein: | 310 = Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 311 = Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 312 = Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 313 = Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. | 314 = Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. | 315 = Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. | 320 = Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 321 = Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 322 = Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 330 = Mund ausspülen. | 331 = Kein Erbrechen herbeiführen. | 332 = Bei Hautreizung: | 333 = Bei Hautreizung oder -ausschlag: | 334 = In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. | 335 = Lose Partikel von der Haut abbürsten. | 336 = Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. | 337 = Bei anhaltender Augenreizung: | 338 = Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. | 340 = Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. | 341 = Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. | 342 = Bei Symptomen der Atemwege: | 350 = Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. | 351 = Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. | 352 = Mit viel Wasser und Seife waschen. | 353 = Haut mit Wasser abwaschen / duschen. | 360 = Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. | 361 = Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. | 362 = Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. | 363 = Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. | 370 = Bei Brand: | 371 = Bei Großbrand und großen Mengen: | 372 = Explosionsgefahr bei Brand. | 373 = Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Erzeugnisse erreicht. | 374 = Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. | 375 = Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. | 376 = Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. | 377 = Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. | 378 = … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 380 = Umgebung räumen. | 381 = Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. | 390 = Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. | 391 = Verschüttete Mengen aufnehmen. | 301+310 = Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 301+312 = Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 301+330+331 = Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. | 302+334 = Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. | 302+350 = Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. | 302+352 = Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. | 303+361+353 = Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. | 304+340 = Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. | 304+341 = Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. | 305+351+338 = Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. | 306+360 = Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. | 307+311 = Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 308+313 = Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. | 309+311 = Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 332+313 = Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. | 333+313 = Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. | 335+334 = Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen /nassen Verband anlegen. | 337+313 = Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. | 342+311 = Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. | 370+376 = Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. | 370+378 = Bei Brand: … zum Löschen verwenden. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 370+380 = Bei Brand: Umgebung räumen. | 370+380+375 = Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. | 371+380+375 = Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. | 401 = … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 402 = An einem trockenen Ort aufbewahren. | 403 = An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. | 404 = In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. | 405 = Unter Verschluss aufbewahren. | 406 = In korrosionsbeständigem / … Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 407 = Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen. | 410 = Vor Sonnenbestrahlung schützen. | 411 = Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 412 = Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. | 413 = Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 420 = Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. | 422 = Inhalt in / unter … aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 402+404 = In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. | 403+233 = Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. | 403+235 = Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. | 410+403 = Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. | 410+412 = Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. | 411+235 = Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 501 = Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) | 309+310 = Bei Exposition oder Unwohlsein: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen (keine offizielle P-Satz-Kombination). | 307+310 = Bei Exposition: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen (keine offizielle P-Satz-Kombination). | ? = Fehlende P-Sätze | #default = <strong class="error">Fehlerhafter P-Satz</strong> }}</onlyinclude>