Abnicken


Abnicken ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für die formlose Zustimmung zu Entscheidungen per Kopfnicken. In der Jägersprache wird es abweichend für eine Form des Tötens verwendet.

Umgangssprache

Besteht in Sitzungen oder Kommissionen ein Konsens über eine Entscheidung, so kann das allgemeine Einverständnis mit einem Vorschlag durch Kopfnicken kundgetan werden, und der Vorsitzende kann bei weniger wichtigen Punkten der Tagesordnung auf eine Abstimmung verzichten.

Ähnliche nonverbale Verhaltensweisen kommen in den Bezeichnungen „Durchklopfen“ (für lange Sitzungen z. B. von Hochschul-Gremien) oder beim „Durchwinken“ an Staatsgrenzen zum Ausdruck.

Jägersprache

In der Jägersprache ist Abnicken eine Form des Abfangens. Es bedeutet das Töten eines schwer verletzten Tieres, etwa eines Rehs durch einen Stich mit einer blanken Waffe (Jagdmesser = Nicker oder Knicker) zwischen die obersten Halswirbel und die Schädelbasis. Das Rückenmark ist dort, oberhalb des Atlas oder Axis, relativ leicht zu durchtrennen. Der Begriff rührt daher, dass der Kopf des Tieres nach vorne gebeugt werden muss, um an die sensible Stelle zwischen Halswirbel und Hinterhauptloch zu kommen. [1]

Siehe auch

Literatur

  • Jagdlexikon, BLV Verlagsgesellschaft, München 1985, ISBN 3-405-13166-9

Einzelnachweise

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