Augenhintergrund


Normaler Augenhintergrund

Der Augenhintergrund (lateinisch Fundus oculi) ist die bei medikamentös erweiterter Pupille durch den transparenten Glaskörper hindurch sichtbare hintere Innenwand des Augapfels und beinhaltet folgende anatomische Strukturen:

Sichtbarmachung

Der Augenhintergrund wird mittels Augenspiegelung (Ophthalmoskopie) betrachtet. Mittels retinaler Gefäßanalyse können die Blutgefäße ermessen werden. Neben der Erkennung von Erkrankungen des Auges selbst sind internistische oder neurologische Diagnosen möglich.

Fotografische Blitzlichtgeräte beleuchten die Retina direkt und intensiv, ohne dass die Pupille sich schnell genug zuziehen kann. In den entsprechenden fotografischen Aufnahmen, die die beleuchtete Netzhaut abbilden, ist dann in der Pupille häufig die stark durchblutete Retina als strukturloser, roter Kreis zu erkennen (Rote-Augen-Effekt).

Sichtbarmachung des eigenen Augenhintergrundes

Bei der Autophthalmoskopie[1] kann der eigene Augenhintergrund beobachtet werden.

Wer bei Dunkelheit eine helle und möglichst punktförmige Lichtquelle ohne ultravioletten Lichtanteil (sonst besteht die Gefahr einer Keratoconjunctivitis photoelectrica), wie zum Beispiel eine kleine Leuchtdioden-Taschenlampe, seitlich und ungefähr im rechten Winkel zur Sehachse auf die Pupille richtet, sieht die Gefäße seines eigenen Augenhintergrundes als schwarze Schattenlinien auf hellem Hintergrund vor sich. Die Lichtquelle wird von der Augenlinse als Zerstreuungskreis auf der dem Lichteinfall gegenüberliegenden Seite der Netzhaut abgebildet und beleuchtet durch Streuung und diffuse Reflexion indirekt mehr oder weniger die gesamte Netzhaut. Die Erhebungen bei den eigenen Blutgefäßen werfen bei streifendem Lichteinfall dann leichte Schatten auf die Retina, die in diesen Bereichen entsprechend sichtbar werden.

Einzelnachweise

Literatur

  • Axenfeld/Pau: Lehrbuch und Atlas der Augenheilkunde. Unter Mitarbeit von R. Sachsenweger u. a., Stuttgart: Gustav Fischer Verlag, 1980, ISBN 3-437-00255-4