Fruchtaufstrich


Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der EG-Richtlinie 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 über „Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung“ und in der deutschen Konfitürenverordnung festgelegten Kategorien fällt.

Nach der Konfitürenverordnung gibt es:

  • Konfitüre und Konfitüre extra,
  • Gelee und Gelee extra,
  • Marmelade,
  • Gelee-Marmelade,
  • Maronenkrem.

Weblinks

Wiktionary: Fruchtaufstrich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen