Fruchtaufstrich
- Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:EUR-Lex-Rechtsakt
- Brotaufstrich
- Obstprodukt
Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der EG-Richtlinie 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 über „Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung“ und in der deutschen Konfitürenverordnung festgelegten Kategorien fällt.
Nach der Konfitürenverordnung gibt es: