Hoodia gordonii



Hoodia gordonii

Hoodia gordonii

Systematik
Familie: Hundsgiftgewächse (Apocynaceae)
Unterfamilie: Seidenpflanzengewächse (Asclepiadoideae)
Tribus: Ceropegieae
Untertribus: Stapeliinae
Gattung: Hoodia
Art: Hoodia gordonii
Wissenschaftlicher Name
Hoodia gordonii
(Masson) Sweet ex Decne.
Hoodia gordonii am Standort in der Karoo
Kapselfrucht

Hoodia gordonii ist eine Pflanzenart aus der Gattung Hoodia in der Unterfamilie der Seidenpflanzengewächse (Asclepiadoideae).

Beschreibung

Hoodia gordonii ist kein Kaktus, sondern eine andere sukkulente Pflanze, die zur Unterfamilie der Seidenpflanzengewächsen (Asclepiadoideae) innerhalb der Familie der Hundsgiftgewächse (Apocynaceae) gehört und nur von der Form her stark an Kakteen erinnert. Sie erreicht Wuchshöhen von bis zu 60 Zentimetern und ist einfach bis stark verzweigt. Die Äste sind walzen- bzw. gurkenförmig und mit röhrenförmigen Stacheln bedeckt. Die tellerartigen, meist lachsfarbenen Blüten sind etwa 5 bis 11 Zentimeter groß. Die Kapselfrüchte erreichen eine extreme Länge von bis zu 250 mm.

Ökologie

Hoodia wächst in den Halbwüsten im südlichen Afrika, also in sehr salztrockenen Gegenden, bevorzugt auf sandigem Grund, manchmal auch auf Fels. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die Namibische Kalahari-Wüste. Sie wird dort über vierzig Jahre alt, kann ein Jahr ohne Regen auskommen, wirkt unscheinbar und ist wenig nahrhaft. Diese Pflanze wird auch die „Aas-Blume“ („carrion flower“) genannt, weil die Blüten nach verwesendem Fleisch riechen. Der Gestank zieht Fliegen an, die ihre Eier in den Blüten ablegen und sie dabei bestäuben.

Nutzwirkung beim Menschen

Die Khoi-San im südlichen Afrika nennen sie „Kowa“. Von ihnen wird sie seit Generationen für ihre hungerstillende Wirkung geschätzt. Ihre Legenden erzählen davon, dass sie in Notzeiten und auf langen Jagdausflügen, auf denen die Jäger das erlegte Wild nicht selbst essen, sondern für alle in ihr Dorf zurückbringen wollten, mit den leicht bitteren Spross-Stücken der Hoodia tagelang Hunger und Durst stillen konnten. Diese appetithemmenden Eigenschaften wurden erst in den 1960er Jahren bekannter, als südafrikanischen Soldaten die appetitzügelnde Wirkung auffiel. Damals hatten sie Einheimische als Fährtenleser im Angola-Krieg eingesetzt, die unterwegs fast ohne Verpflegung auskamen. Stattdessen aßen sie immer wieder ein Stück der Hoodia.

Erforschung und Vermarktung

1996 untersuchten Wissenschaftler des Südafrikanischen Forschungsbeirates für Wissenschaft und Industrie (CSIR) die appetitzügelnden Eigenschaften der Pflanze und isolierten dabei einen Wirkstoffextrakt mit dem Namen P57AS3 (P57). Dieser Hoodia-Wirkstoff ist ein Steroidglykosid, 3-O-[β-D-thevetopyranosyl-(1→4)-β-D-cymaropyranosyl-(1→4)-β-D-cymaropyranosyl]-12β-O-tigloyloxy-14-hydroxy-14β-pregn-5-en-20-on, welches dem Gehirn einen schon ausreichend hohen Blutzuckerspiegel vortäuscht. „P 57“ ist kein Opioid und ruft auch keine euphorischen Zustände hervor.[1]

Die Lizenz für die Weiterentwicklung und weltweite Vermarktung des Appetitzüglers wurde im darauffolgenden Jahr an die englische Pharmafirma Phytopharm verkauft. Eine Pilotstudie dieser Firma mit 18 Teilnehmern verlief vielversprechend. Der Hoodia-Extrakt konnte ohne offensichtliche Nebenwirkungen das Hungergefühl und die Kalorienaufnahme deutlich reduzieren. 2001 übernahm der amerikanische Pharmakonzern Pfizer für 32 Millionen Dollar die Lizenzrechte.

2002 gelang den afrikanischen San unter Mithilfe des terre des hommes-Partners WIMSA, der Arbeitsgruppe für einheimische Minderheiten im südlichen Afrika sowie des südafrikanischen WIMSA-Menschenrechtsanwalts Roger Chennels, Gewinnanteile (0,003 % des Nettogewinns) an der Vermarktung der Hoodia von Pfizer / Phytopharm einzuklagen.[2] Sobald der Wirkstoff „P 57“ auf den Markt käme, sollten die etwa 100.000 Khoi-San Gewinnanteile erhalten. Im selben Jahr zog sich Pfizer aus dem Geschäft und gab seine Lizenzrechte an Phytopharm zurück. Diese Firma hat im Dezember 2004 einen Lizenzvertrag und einen Vertrag zur gemeinsamen Erforschung der Hoodia-Pflanze mit dem niederländisch-britischen Konsumgüterkonzern Unilever abgeschlossen.

Ökologische Gesichtspunkte / Artenschutz

Hoodia gordonii steht in Südafrika unter gesetzlichem Naturschutz; die ganze Gattung Hoodia wurde im Jahr 2004 auch international unter Artenschutz gestellt (13. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen). Damit dürfen sowohl ganze Pflanzen als auch Teile und Erzeugnisse daraus (z. B. pharmazeutischen Produkte / Nahrungsergänzungsmittel) nur gehandelt werden, wenn eine naturverträgliche Herkunft nachgewiesen wird. Verstöße gegen die bestehende Aus- bzw. Einfuhrgenehmigungspflicht können Bußgeld- und sogar Strafverfahren nach sich ziehen. Selbst im innereuropäischen Handel muss sowohl der Verkäufer als auch der Käufer belegen können, dass das Produkt oder die verarbeitete Pflanze mit den genannten Genehmigungen in die EU gelangt ist. Dies gilt auch bei Einkäufen über das Internet, insbesondere wenn die Sendung aus einem Nicht-EU-Staat kommt.

Weblinks

Commons: Hoodia gordonii – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. D. B. MacLean, L. G. Luo: Increased ATP content/production in the hypothalamus may be a signal for energy-sensing of satiety: studies of the anorectic mechanism of a plant steroidal glycoside. In: Brain research Bb. 1020, Nr. 1–2, Sept. 2004, S. 1–11, ISSN 0006-8993. doi:10.1016/j.brainres.2004.04.041. PMID 15312781.
  2. zu Patentfragen (englisch)