Knallgerät


Ein Knallgerät ist eine Apparatur zur Vergrämung von Wild.

Entweder durch Platzpatronen oder durch die Verbrennung von Gas wird in regelmäßigen zeitlichen Abständen oder auch bewegungsgesteuert ein Explosionsknall erzeugt, der Wild zur Vermeidung von Wildschäden vertreiben soll.

Funktionsbeispiel: Ein Knallgerät wird auf eine Butangasflasche montiert und eingeschaltet. Nun füllt sich die Brennkammer des Knallgerätes mit einem Luft-Butan-Gemisch, und ab einem bestimmten Druck wird dessen Verbrennung eingeleitet. Dies führt zu einer periodischen Knallemission, deren Frequenz durch ein Regelventil verändert werden kann: je langsamer das Butan in die Brennkammer eintritt, desto größer sind die Zeitabstände der Zündungen.

Die durch solche Geräte entstehenden Lärmimmissionen sind erheblich. Daher ist der Einsatz in der Nähe von Wohngebieten unterbindbar - zum Beispiel: Im §7 Abs.3 des Landesimmissionsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2000 für Rheinland-Pfalz ist die Abwehr von Tieren mittels Knallgeräten folgendermaßen reglementiert:

„Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.“

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