Personennamendatei


Gemeinsame Normdatei – Personennamendatei
ISIL DE-588a

Die Personennamendatei (PND) ist eine Normdatei von Personen, die vor allem zur Erschließung von Literatur in Bibliotheken diente. Die Deutsche Nationalbibliothek sowie alle deutschen und österreichischen Bibliotheksverbünde führten sie bis 2012 kooperativ.

Für jede in die Personennamendatei aufgenommene Person gibt es einen Datensatz, auf den mit Hilfe eines eindeutigen Identifikators, der PND-Nummer, verwiesen werden kann. Die PND enthält sowohl für einzelne Personen so genannte individualisierte Datensätze mit zusätzlichen Angaben (vor allem Lebensdaten, Beruf und Pseudonyme) als auch nicht-individualisierte Datensätze, die lediglich eine für mehrere Personen verwendbare Namensansetzung beinhalten.

Ende April 2012 ist die PND in der Gemeinsamen Normdatei (GND) aufgegangen.

Anwendung und Motivation

Die Personeneinträge der PND sollten die erfolgreiche Suche nach Personen in der Deutschen Nationalbibliografie sowie den Beständen weiterer Bibliotheken, Archive und Museen im gesamten deutschen Sprachraum ermöglichen; ohne PND wäre nur die Suche nach Namen mit der Problematik der Namensvettern und Schreibvarianten möglich gewesen. Die PND enthält etwa 3,6 Millionen Datensätze, davon sind jedoch derzeit (Stand: Juli 2011) erst etwa 1,8 Millionen individualisierte Personensätze.

Für die Bibliotheken gab es vor allem drei Gründe, eine gemeinsame Personennamendatei aufzubauen:

  1. ermöglichte die PND die Rationalisierung bei der Ansetzung des Autorennamens. Hier war der Rechercheaufwand früher deutlich höher, vor allem bei Problemfällen wie nicht lateinische Namen oder Adelstiteln.
  2. machte die Einführung elektronischer Datenverarbeitung die einheitliche Ansetzung auf nationaler Ebene dringend erforderlich, da nur auf diese Weise ein zuverlässiger Datenaustausch möglich ist.
  3. ermöglichte die (individualisierte) PND die eindeutige Zuordnung eines Namens zu einer Person, so dass – wie es zum Beispiel in den USA an der Library of Congress schon früher üblich war – Autoren gleichen Namens voneinander unterschieden werden können.

Geschichte und Entwicklung

Deutsches Bibliotheksinstitut

Nach ersten Überlegungen ausgehend von einem Deutsch-Französischen Expertentreffen im Mai 1987 am Deutschen Bibliotheksinstitut (DBI) beschloss das „Steuerungsgremium der DFG für die ZDB und überregionale Standortnachweise“ im Mai 1988 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe.[1] Die Arbeitsgruppe stieß aber eher auf verhaltenes Interesse bei den Bibliotheksverbünden; dringender wäre eine Ansetzungshilfe für „schwierige Namen, z. B. Namen, für die eine Umschrift ins Lateinische notwendig ist, und alte Namen“.

Eine erste Personennamendatei wurde 1989 durch die Altbestandserfassung konvertierter Titeldaten der Bayerischen Staatsbibliothek und der SUB Göttingen an dem Deutschen Bibliotheksinstitut aufgebaut. Die Verwaltung der Namen erfolgte in einer IBAS-Datenbank, die sowohl online als auch in Microficheausgabe allen Bibliotheken zur Verfügung stand. Diese „PND-DBI“ enthielt 1993:

  • Namen bis 1850 aus Altbestandskonvertierung Bayerische Staatsbibliothek
  • Namen bis 1940 aus Altbestandskonvertierung SUB Göttingen
  • Personennamen der Antike (PAN)
  • Personennamen des Mittelalters (PMA)

Die Redaktion war angesiedelt bei der Bayerischen Staatsbibliothek.

Die zentralen Aufgaben dieser PND waren die einheitliche Ansetzung der Namen bis 1850 und die Beschleunigung von anderen Altbestandserfassungen. Die Verwendung der PND-DBI war bei allen Projekten der Altbestandserfassung, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wurden, vorgeschrieben.

Die Deutsche Bibliothek

Anfang der 1990er-Jahre empfahl der Bibliotheksausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die Aufgabenstellung zu erweitern und die Überführung „PND-DBI“ in eine Normdatei in der Trägerschaft der Deutschen Nationalbibliothek, die damals noch unter dem Namen „Die Deutsche Bibliothek“ (DDB) firmierte, zu überführen. Von 1995 bis 1998 wurde die Einführung einer allgemeinen Personennamendatei (PND) als Projekt von der DFG finanziell gefördert.

Während zunächst die Erschließung von Literatur im Vordergrund stand, wurde die PND später gleichermaßen in Archiven und Museen zur Beschreibung von Archivalien und Exponaten eingesetzt. Im November 1997 flossen die Personendaten der Zentralkartei der Autographen (ZKA) der Staatsbibliothek zu Berlin in die Datenbank ein. Eine weitere Quelle waren im März 1998 die Personennamen der Schlagwortnormdatei, die in die PND aufgenommen wurden.

2008 wurden auch die Personendaten des Deutschen Musikarchivs (DMA) in die allgemeine Personennamendatei integriert. Dialog mit Bibliotheken meldete damals: „Als größter Normdatenbestand des DMA wurden rund 110.000 individualisierte Personendatensätze und rund 8.000 nicht-individualisierte Personennamensätze in die überregionale PND integriert. In die GKD wurden knapp 70.000 normierte Datensätze für Musikkörperschaften eingespielt.“[2]

Aufbau

Individualisierte Datensätze lassen sich exakt einer Person zuordnen. Dies bedeutet, dass zu der Ansetzung der Person auf Grund ihres Namens Merkmale hinzugenommen werden müssen, die die Person eindeutig identifizieren, meist dienen diesem Zweck die Lebens- bzw. Wirkungsdaten. In der Regel wurden zusätzlich Herkunft und Beruf vermerkt. In der deutschsprachigen Wikipedia wurden von Mai 2005 bis April 2012 biografische Artikel mit der PND verlinkt. Die Links sind immer noch gültig, sollen mittelfristig aber durch die GND ersetzt werden.

Neben individualisierten Datensätzen, die eine Person eindeutig identifizieren, gibt es Datensätze, die lediglich einen Namen enthalten, d. h. auf mehrere Personen zutreffen können. Jeder Datensatz enthält als Identifier (bzw. Schlüssel) eine eindeutige Nummer, die PND-Nummer. Ob es sich um einen individualisierten Datensatz handelt, ist anhand der PND-Nummer nicht ersichtlich, da die Individualisierung auch nach ihrer Anlage stattfinden konnte, indem der Name, beispielsweise durch das Hinzufügen eines Geburtsjahres, einer konkreten Person zugeordnet wurde.

Als Nummernkontingent war ursprünglich der Bereich von 10000000 bis 14999999 (ohne Prüfziffer, mit Prüfziffer also neun Zeichen) reserviert, die erste Ziffer war also stets eine 1. Aufgrund von massiven Einspielungen von bislang lokal gehaltenen Personen-Altdaten der Regionalverbünde im Vorlauf der Einführung der GND war dieser Bereich jedoch erschöpft. Seit April 2011 wurden die Nummern zusammen mit denen anderer Arten von Datensätzen im laufenden Betrieb fortlaufend vergeben.[3] Sie sind nun zehnstellig (und beginnen immer noch mit 1).

Es werden nur Nummern vergeben, die nach dem modulo 11-Verfahren gültig sind, welches unter anderem auch bei der ISBN eingesetzt wird. Die letzte Stelle ist eine Prüfziffer, die sich wie folgt berechnet: Letzte Stelle ist der Rest von: 1*1. Stelle + 2*2. Stelle + 3*3. Stelle + … + 9*9. Stelle geteilt durch 11, dabei ist links mit Nullen aufzufüllen, bis die Stellenzahl mit Prüfziffer 10 ergibt.[4]

Zur Ansetzung der Personennamen in der PND wurden die Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) herangezogen. Zum Austausch von Normdatensätzen existierte ein eigenes Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken (MAB).

Beispiel eines individualisierten Normdatensatzes

Bearbeiten eines Normdatensatzes in der Deutschen Nationalbibliothek

PND-Datensatz zu Joachim Ringelnatz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (DNB):

Identifikationsnummer
118601121
Person
Ringelnatz, Joachim
Andere Namen
  • Bötticher, Hans [Wirkl. Name]
  • Boetticher, Hans
  • Hester, Gustav [Pseud.]
  • Meyer, Pinko [Pseud.]
  • Dörry, Fritz [Pseud.]
Lebensdaten
1883–1934
Berufe
Dt. Schriftsteller u. Maler
Sachgebiete
12.2p ; 13.4p ; 15.2p
Ländercode
XA-DE

Weiterentwicklung

Mit den beiden anderen großen deutschen Normdateien, der Gemeinsamen Körperschaftsdatei (GKD) und der Schlagwortnormdatei (SWD), wurde die PND Ende April 2012 in der Gemeinsamen Normdatei (GND) zusammengeführt. Bis dahin waren die drei Dateien online und auf einer kostenpflichtigen Normdaten-DVD-ROM erhältlich. Anfangs wurden die Normdateien auf Mikrofiche verbreitet.

In dem Projekt Virtual International Authority File (VIAF) war die PND über eine Konkordanzdatei mit anderen nationalen Normdateien virtuell zu einer internationalen Normdatei verbunden. (Diese Aufgabe übernimmt jetzt die GND.)

Vergleichbare Normdaten für Personen sind:

  • Die Library of Congress Name Authority Files (LCNAF) [1]
  • Die Union List of Artist Names (ULAN)

Literatur

  • Reinhard Rinn: Das Projekt Personennamendatei (PND-Projekt). In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 41, 1994, ISSN 0044-2380, S. 543–545.
  • Reinhard Rinn: Die überregionale Normdatei für Personennamen (PND). Bericht zum Projektstand September 1995. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 42, 1995, S. 617–637.
  • Claudia Fabian: Entwicklung und Aufbau der Personennamendatei in Deutschland. Bericht über Konzeption und Realisierung seit 1989. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 42, 1995, S. 605–616.
  • Ronald Michael Schmidt: Die Anwendung der überregionalen Personennamendatei in Verbundsystemen. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 44, 1997, S. 117–125.
  • Brigitte Wiechmann: Individualisierungstest in Der Deutschen Bibliothek. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 46, 1999, S. 227–241.
  • Christel Hengel: Normdaten und Metadaten. Die Idee eines Internationalen Authority File. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 50, 2003, S. 210–214.
  • Gabriele Meßmer: The German Name Authority File (PND) in the Union Catalogue: principles experiences and costs. In: Mauro Guerrini (Hrsg.): Authority control. Definizione ed esperienze internazionali. Atti del convegno internazionale, Firenze, 10–12 febbraio 2003. = Authority Control. Reflections and Experiences. Florence, Italy. 10.–12. Februar 2003. Firenze University Press u. a., Florenz 2003, ISBN 88-8453-110-1 (Att 10), Online-Version.
  • Katrin Teichmann: Anwendung der Normdaten Der Deutschen Bibliothek in der Museumsdokumentation. Am Beispiel der Porträtsammlung im Deutschen Buch- und Schriftmuseum der Deutschen Bücherei Leipzig. K. Teichmann, Leipzig 2003 (Abschlussarbeit am Institut für Information und Dokumentation an der Fachhochschule Potsdam, 2003).

Einzelnachweise

  1. Klaus Haller: Überlegungen zum Aufbau einer Personennamendatei. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. Sonderheft 50, Klostermann, 1989, ISBN 3-465-02209-2, S. 94.
  2. Barbara Kohn, Barbara Pfeifer, Silke Sewing: Die Integration von Normdaten des Deutschen Musikarchivs in die PND und GKD. In: Dialog mit Bibliotheken, 2008/2, S. 13 f.
  3. Mail der DNB vom 27. April 2011 an die Bezieher der Normdatendienste, dokumentiert im BSZ-Wiki
  4. Prüfziffernberechnung