2C-T-7
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- Phenylethylamin
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- Synthetische Droge
- Abkürzung
- MAO-Hemmer
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | 2C-T-7 | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C13H21NO2S | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 255,38 g·mol−1 | |||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
2C-T-7 ist ein Halluzinogen mit entfernt Meskalin-verwandter Struktur aus der Gruppe der Phenylethylamine. Es wurde etwa um 1980 von Alexander Shulgin[2] entwickelt. Die chemische Bezeichnung lautet 2,5-Dimethoxy-4-n-propylthiophenethylamin.
Es ist stofflich verwandt mit 2C-B.
Die Droge ist in der Schweiz im Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel gelistet und damit illegal.[3] 2C-T-7 ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG[4] ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar.
Siehe auch
- 2C-B
- 2C-C
- 2C-D
- 2C-E
Einzelnachweise
- ↑ Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ PIHKAL
- ↑ BetmV: Anhang d – Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel
- ↑ BtMG Anlage 1