ACCOBAMS


Das Übereinkommen zum Schutz der Wale des Schwarzen Meeres, des Mittelmeeres und der angrenzenden Atlantischen Zonen (Agreement on the Conservation of Cetaceans of the Black Sea, Mediterranean Sea and Contiguous Atlantic Area, ACCOBAMS) ist ein multilaterales Umweltabkommen, welches am 24. November 1996 in Monaco unterzeichnet wurde. Es trat am 1. Juni 2001 in Kraft.

Ziel

Ziel des Abkommens ist der verbesserte Schutz der Wale. Dies soll durch detaillierte Schutzpläne und verbesserte nationale Gesetzgebung in den beteiligten Staaten erreicht werden. Unter Anderem sollen der gezielte Fang von Walen verboten und spezielle Schutzgebiete eingerichtet werden. Des Weiteren sollen die wissenschaftliche Erforschung und die Information der Öffentlichkeit gefördert werden.

Organisation

Entstehung

ACCOBAMS entstand durch eine Zusammenarbeit der Sekretariate von drei anderen internationalen Umweltschutzabkommen, des Übereinkommens von Barcelona, der Bonner Konvention und der Berner Konvention. Die Bukarest-Konvention kam später hinzu. Erste Koordinationen der Vertreter der drei erstgenannten Organisationen fanden bereits am 26. und 27. Oktober 1992 in Athen statt, wo auch ein Handlungsplan verabschiedet wurde. Die wesentlichen Vertragsverhandlungen wurden aber vom 26. bis zum 30. September 1995 und vom 18. bis zum 24. November 1996 in Monaco vorgenommen, wo das Abkommen dann auch unterzeichnet wurde.[1]

Vertragsstaaten

Bislang wurde das Abkommen von 21 Staaten unterzeichnet (Stand: Mai 2008). Sieben weitere Staaten gelten als potentielle Mitglieder, da deren Staatsgebiet direkt in Verbindung mit dem im Vertrag bezeichneten Schutzgebiet steht. Darüber hinaus bestünde auch die Möglichkeit eines Beitritts der Europäischen Union.

Karte der ACCOBAMS-Mitgliedsstaaten und der geschützten Meere

Unterzeichnerstaaten bzw. potentielle Mitglieder (Datum des Inkrafttretens)[2]:

  • AgyptenÄgypten Ägypten (bislang nicht beigetreten)
  • AlbanienAlbanien Albanien (1. Oktober 2001)
  • AlgerienAlgerien Algerien (1. Dezember 2007)
  • Bosnien und HerzegowinaBosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina (bislang nicht beigetreten)
  • BulgarienBulgarien Bulgarien (1. Juni 2001)
  • Europaische Union EU (bislang nicht beigetreten)
  • Frankreich Frankreich (1. Juni 2004)
  • GeorgienGeorgien Georgien (1. Juni 2001)
  • GriechenlandGriechenland Griechenland (1. Juni 2001)
  • IsraelIsrael Israel (bislang nicht beigetreten)
  • ItalienItalien Italien (1. September 2005)
  • KroatienKroatien Kroatien (1. Juni 2001)
  • LibanonLibanon Libanon (1. März 2005)
  • LibyenLibyen Libyen (1. September 2002)
  • MaltaMalta Malta (1. Juni 2001)
  • MarokkoMarokko Marokko (1. Juni 2001)
  • MonacoMonaco Monaco (1. Juni 2001)
  • MontenegroMontenegro Montenegro (bislang nicht beigetreten)
  • PortugalPortugal Portugal (1. Januar 2005)
  • RumänienRumänien Rumänien (1. Juni 2001)
  • RusslandRussland Russland (bislang nicht beigetreten)
  • SlowenienSlowenien Slowenien (1. Dezember 2006)
  • Spanien Spanien (1. Juni 2001)
  • SyrienSyrien Syrien (1. Juni 2002)
  • TunesienTunesien Tunesien (1. Januar 2002)
  • TurkeiTürkei Türkei (bislang nicht beigetreten)
  • UkraineUkraine Ukraine (1. Januar 2004)
  • Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich (bislang nicht beigetreten)
  • Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern (1. Mai 2006)

Struktur

Das Treffen der Unterzeichnerstaaten ist das Entscheidungsgremium des Abkommens. Es findet mindestens alle drei Jahre statt. Dabei können auch Vertreter anderer Internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen oder anderer Umweltabkommen Beobachter zu den Treffen entsenden.[3]

Das permanente Sekretariat des Abkommens befindet sich in Monaco. Zu seinen Aufgaben zählen unter Anderem die Vorbereitung des Treffens der Unterzeichnerstaaten, die Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten, die Unterstützung bei der Implementierung von Schutzmaßnahmen sowie die Verwaltung der Finanzen. [4]

Eine wichtige Rolle spielen auch die Partnerorganisationen von ACCOBAMS. Zu ihnen zählen vor allem Organisationen, welche im Besitz von technischer Ausrüstung zum Schutz von Walen sind.[5] Das Abkommen selbst unterhält keine technische Ausrüstung zur Erforschung oder zum Schutz von Walen. Deshalb ist ACCOBAMS auf die Ausrüstung der Mitgliedsstaaten oder der Partnerorganisationen angewiesen.

Zu den Partnerorganisationen gehören derzeit (Stand Mai 2008):

(Jahr des Beginns der Partnerschaft)

  • Alnitak Marine Environment Research and Education centre (2007)
  • American Society of International Law – International Environmental Law Group (2002)
  • The Biological Conservation Research Foundation (BICREF) (2006)
  • Blue World Institute of Marine Research and Conservation (2004)
  • Brema Laboratory (2002)
  • Conservación, Información e Investigación en Cetáceos (CIRCE) (2004)
  • Ecole Pratique des Hautes Etudes (EPHE) (2003)
  • European Cetacean Society (ECS) (2002)
  • Groupe de Recherche sur les Cétacés (GREC) (2005)
  • Israel Marine Mammal Research & Assistance Center (IMMRAC) (2004)
  • International Fund for Animal Welfare (2004)
  • Istituto Centrale per la Ricerca Applicata al Mare (ICRAM) (2002)
  • Morigenos – Marine Mammal Research and Conservation Society (2005)
  • National Institute for Marine Research and Development „Grigore Antipa“ (2002)
  • Nature Trust (Malta) (2005)
  • OceanCare (2003)
  • Oceana (2007)
  • Ozeanographisches Museum Monaco (2002)
  • Pelagos Cetacean Research Institute (2002)
  • Souffleurs d'Ecume (2007)
  • Spanish Cetacean Society (SEC) (2003)
  • Swiss Cetacean Society (SCS) (2002)
  • Syrian Society for the Conservation of Wildlife (SSCW) (2007)
  • Tethys Research Institute (2002)
  • Universität Genua – Fachbereich Biologie (2005)
  • Universität Malta – Conservation Biology Research Group (2005)
  • Universität Valencia (2002)
  • Whale and Dolphin Conservation Society (WDCS) (2004)
  • World Conservation Union (IUCN) (2004)
  • WWF Mediterranean Programme Office (2007)

Geografischer Geltungsbereich

Die durch das Abkommen geschützten Bereiche umfassen das Mittelmeer, das Schwarze Meer einschließlich aller Buchten, aller mit den Meeren direkt in Verbindung stehenden Binnengewässer und alle Gewässer, welche diese Meere miteinander verbinden, sowie einen Teil des Atlantiks westlich der Straße von Gibraltar.

In Artikel I. 1. a) des Abkommens ist dies folgendermaßen geregelt[6]:

  • Das Schwarze Meer wird im Südwesten durch die Linie der Kaps Kelaga und Dalyan (Türkei) begrenzt.
  • Das Mittelmeer ist im Osten durch das Ende der Dardanellen zwischen den Leuchttürmen von Mehmetcik und Kumkale (Türkei) sowie im Westen von dem durch den beim Leuchtturm von Kap Spartel verlaufenden Meridian am Eingang der Straße von Gibraltar begrenzt.
  • Das angrenzende Gebiet des Atlantiks westlich der Straße von Gibraltar ist im Osten durch den beim Leuchtturm von Kap Spartel verlaufenden Meridian und im Westen durch die Linie vom Leuchtturm von Kap St. Vincent (Portugal) und Casablanca (Marokko) begrenzt.

Geschützte Wale

Der Große Tümmler, welcher sowohl im Mittelmeer als auch im Schwarzen Meer vorkommt, steht unter dem Schutz von ACCOBAMS.
Auch Buckelwale, die sich gelegentlich im westlichen Teil des Mittelmeeres finden, werden ausdrücklich im Vertragstext genannt.

Das Abkommen bezieht sich auf folgende Wale (Annex 1 des Vertrages)[6]:

Schwarzes Meer:

Mittelmeer und Atlantik

Auch alle nicht in dieser Liste aufgeführten Wale, welche sich gelegentlich oder versehentlich in dem durch das Abkommen bezeichneten Gebiet aufhalten, stehen unter dem Schutz des Abkommens.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. www.accobams.org ACCOBAMS – Introduction (Abgerufen am 5. Mai 2008)
  2. www.accobams.org ACCOBAMS – List of Contracting Parties and Signatories (Abgerufen am 5. Mai 2008)
  3. www.accobams.org ACCOBAMS – Meeting of the Parties (Abgerufen am 4. Mai 2008)
  4. www.accobams.org ACCOBAMS – Secretariat (Abgerufen am 4. Mai 2008)
  5. www.accobams.org ACCOBAMS – Partners (Abgerufen am 4. Mai 2008)
  6. 6,0 6,1 www.accobams.org Text of the ACCOBAMS-Agreement (englisch) (Abgerufen am 5. Mai 2008)

Weblinks