Abartigkeit


Abartigkeit ist eine Substantivierung des Adjektivs abartig, dem ein Bedeutungsspektrum von „abweichend“ bis „pervers“ zugeordnet wird.[1] Als Grundlage des Adjektivs wird eine Zusammenbildung zum Wort „Art“ angenommen, „entarten“ gilt demgegenüber als Präfixableitung von „Art“.[2]

In der Biologie werden abweichende Merkmale bei Individuen einer Art während ihrer Entwicklung, die durch Mutationen oder Umwelteinflüsse entstehen können, als Abartigkeit bezeichnet. [3] So wurde früher eine Varietät auch Abart genannt.[4]

In der Soziologie beschreibt Abartigkeit das Abweichen von einer gesellschaftlichen Norm im Bezug auf Verhalten oder stigmatisierte Eigenschaften. In diesem Fall spricht man synonym von Devianz.

In der Rechtswissenschaft wird die Abartigkeit gesetzlich normiert, so ist in § 20 Strafgesetzbuch ausdrücklich die „seelische Abartigkeit“ benannt. Neben einer „seelischen Störung, [...] einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder [des] Schwachsinns“, gilt diese als ein Merkmal der Schuldunfähigkeit.

Einzelnachweise

  1. Satz nach Mackensen - Großes Deutsches Wörterbuch, 1977
  2. Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002, Lemma Art
  3. Eintrag im Lexikon der Biologie von wissenschaft-online, abgerufen am 2. Februar 2009
  4. M.A. Fischer, K. Oswald, W. Adler: Exkursionsflora für Österreich, Liechtenstein und Südtirol. Dritte Auflage, Land Oberösterreich, Biologiezentrum der OÖ Landesmuseen, Linz 2008, S. 40f. ISBN 978-3-85474-187-9

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