Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel


Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) ist ein internationaler Vertrag, der 1996 als Ableger der Konvention der wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention) geschlossen wurde.

Mit Stand November 2008 sind 62 der 118 Anrainerstaaten in Afrika, Europa und Zentralasien beigetreten. Das Abkommen schützt 255 Wasservogelarten in einem Gebiet, das 40 Prozent der Erdoberfläche abdeckt. AEWA-Signatarstaaten erklären sich damit einverstanden, Maßnahmen zum Schutz von wandernden Wasservögeln und ihren Lebensräumen zu ergreifen. Im Allgemeinen betreffen diese Maßnahmen Arten- und Lebensraumschutz, Steuerung menschlicher Aktivitäten, Untersuchungen und Beobachtungen sowie zuletzt, aber nicht weniger bedeutsam, Erziehung und Information.

Vertragsstaaten

Vertragsstaaten:
  • Vertragsparteien
  • Vertrag unterzeichnet aber nicht in Kraft
  • Am 11. November 2010 hatte das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel 63 Vertragsparteien sowie 2 weitere Unterzeichnerstaaten, in denen das Abkommen bislang nicht in Kraft getreten ist.[1]

    Ägypten, Albanien, Algerien, Äquatorialguinea, Äthiopien, Belgien, Benin, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Djibouti, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland*, Guinea, Guinea-Bissau, Irland, Israel, Italien, Jordanien, Kenia, Republik Kongo, Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Mali, Marokko*, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Senegal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Sudan, Syrien, Tansania, Togo, Tschechien, Tunesien, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Zypern

    * Noch nicht in Kraft getreten

    Weblinks

    Einzelnachweise

    1. unep-aewa.org: AEWA - African-Eurasian Migratory Water Bird Agreement, Zugriff am 19. Januar 2011

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