Agraralkohol


Unter Agraralkohol, auch Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, versteht man hochprozentigen Alkohol (Ethanol), der durch Alkoholische Gärung von in der Landwirtschaft erzeugten zucker- oder stärkehaltigen Rohstoffen wie Obst, Getreide, Zuckerrüben, Zuckerrohr oder Kartoffeln und anschließendes Brennen der Maische gewonnen wurde. Dieser Agraralkohol wird in Deutschland von der Bundesmonopolverwaltung gereinigt und kann, nun als Neutralalkohol bezeichnet, für Arznei- und Lebensmittel verwendet werden. Synthetisch aus dem Erdölderivat Ethen hergestellter Alkohol sowie Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen (bsp. Cellulose-Ethanol) darf dafür nicht verwendet werden.

Im Gegensatz zu Spirituosen wie Korn- und Obstbränden ist Agraralkohol geschmacks- und geruchsneutral und besitzt keine sensorischen Eigenschaften der Ausgangsprodukte.

Verwendung

Agraralkohol kann sowohl zur Weiterverarbeitung im Bereich der Lebensmittelindustrie zu Spirituosen wie Wodka, Gin oder Likören sowie Branntweinessig und Aromen wie auch bei der Herstellung von Arzneimitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln, Frostschutzmitteln, Farben oder Lacken verwendet werden. Die Erhaltung, Landschafts- und Biotoppflege zahlreicher Streuobstwiesen gelingt heute oft nur noch durch die Abnahmegarantie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die den Alkohol vieler bäuerlicher Kleinbetriebe und Nebenerwerbsbrennereien abnimmt, den diese aus Streuobst destillieren (soweit sie Obstschnaps, Kornbrand oder Kartoffelschnaps nicht vermarkten können).

Agraralkohol (biogen erzeugtes Ethanol) kann als Ottokraftstoff eingesetzt werden und kann hochoktaniges Benzin substituieren. In dieser Form wird Agraralkohol in der Regel als Bioethanol bezeichnet. Von der produzierten Menge biogen erzeugten Ethanols werden in Deutschland etwa 50 % als Neutralalkohol für Getränke und Lebensmittel sowie für weitere technische Zwecke erzeugt und etwa 50 % zur Nutzung als Ethanol-Kraftstoff. Weltweit liegt das Verhältnis etwa bei 35 % zu 65 %.

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