Bilateralität
- Außenpolitik
- Diplomatie
- Morphologie
Bilateralität (von lat. bis „zweimal“, latus „Seite“) bedeutet „Zweiseitigkeit“.
In der Politik verwendet man das Adjektiv bilateral für Verhandlungen und Abkommen, die ausschließlich zwischen zwei verschiedenen Beteiligten stattfinden. Bilaterale Diplomatie ist immer noch in der Form vieler Verträge zwischen zwei Staaten üblich. Botschaften und Staatsbesuche dienen hauptsächlich dieser Funktion.
Auch ein supranationales Völkerrechtsubjekt wie die Europäische Union kann Partner für ein bilaterales Abkommen sein; so bei den „bilateralen Verträgen Schweiz–EU“.
Der älteste noch in Kraft befindliche bilaterale Vertrag ist der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Preußen und den Staaten des Deutschen Zollvereins einerseits und Argentinien andererseits vom 19. September 1857.
In der Ökonomie wird der Begriff benutzt, um verschiedene Marktformen und deren Kombinationen (Monopol, Oligopol und Polypol) zu beschreiben.
In der Biologie verwendet man den Begriff für beiderseits der Medianebene ausgebildete Organe. Die meisten Tiere und viele Pflanzen sind bilateral symmetrisch aufgebaut (siehe: Bilateria), auch wenn es bei einigen Organen Ausnahmen von dieser Grundregel gibt.
In der Ethnologie wird der Begriff in Bezug auf Verwandtschaft gebraucht. Er bezeichnet die situationsabhängige Bezugnahme auf entweder die Verwandten mütterlicher- oder väterlicherseits.
Verwandte Begriffe sind multilateral und unilateral.