Erholungswald
Ein Erholungswald ist ein Waldgebiet insbesondere im Umfeld großer Ballungszentren, das vorrangig der Erholung der Bevölkerung dient. Dieser Nutzungart wird gegenüber einer planmäßigen forstwirtschaftlichen Nutzung und dem Naturschutz Vorrang eingeräumt. Der Erholungswald ist in Deutschland eine Sonderkategorie von Wald, die im Bundeswaldgesetz und in der Waldgesetzgebung der Länder verankert ist.
Rechtliche Grundlage
So heißt es in § 13 Bundeswaldgesetz:
- „(1) Wald kann zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten.“
Beschreibung
Erholungswälder zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie nahe an innerstädtischen Wohngebieten liegen, einen alten Baumbestand aufweisen und durch ein dichtes Wegenetz erschlossen sind. Oft finden sich dort Gedenksteine und namentlich gekennzeichnete Wege, ab und an auch fest installierte Sportgeräte und Kinderspielplätze. Im Gegensatz zu Parkanlagen überwiegt in Erholungswäldern eine geschlossene und gemischte Waldlandschaft ohne größere Wiesen- und Freiflächen.
1993 waren in der Bundesrepublik Deutschland 215.210 ha Erholungswald ausgewiesen.[1]
siehe auch
- Bannwald - je nach Waldgesetz gibt es hierbei Überschneidung und Unterschiede zum Begriff Schutzwald
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (1994), Nationaler Waldbericht der Bundesrepublik Deutschland