Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei
- Agrarpolitik der Europäischen Union
- Wirtschaftsförderung
- Fischereirecht
Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) ist gleichzeitig ein Instrument der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, der die Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 des Rates zugrunde liegt, andererseits ein Instrument der EU-Strukturpolitik, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zu den Strukturfonds stützt[1]. Ziel ist, Strukturmaßnahmen zu fördern, die im Sektor der Fischerei bzw. Aquakultur sowie im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung der entsprechenden Erzeugnisse getätigt werden. FIAF wurde geschaffen, um durch Modernisierung der Flotten und Fischereihäfen sowie durch Förderungen der Fischzucht, der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereiprodukten eine Anpassung der europäischen Fischereistrukturen an den Weltmarkt zu unterstützen. Die Strukturfonds der EU wurden 1993 um das FIAF erweitert.