Forstpflanze
Forstpflanzen sind junge Bäume oder Sträucher, die zur wirtschaftlichen Nutzung in Forstbaumschulen oder Kämpen (Forstpflanzgärten) der Forstverwaltungen kultiviert werden.
Krüssmann definiert Forstpflanzen als „ein- bis dreijährige Sämlinge und einmal verschulte Pflanzen, die baumschulmäßig herangezogen und im Allgemeinen für den Absatz an forstliche Haupt- oder Nebenbetriebe bestimmt sind“. Außerdem zählt er Steckhölzer (bewurzelt oder unbewurzelt) und Wildlinge zu den Forstpflanzen. Wildlinge sind Naturverjüngungen entnommene Jungpflanzen. Sie sind zwar billig zu erwerben, haben aber oft schlechten Anwuchserfolg, da bei dem Ausgraben ein großer Teil der Wurzelmasse verloren geht.
Weiter als diese Definition reicht indes diejenige im „Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft“ (§2 Bundeswaldgesetz), wo es heißt:
- Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.
Damit sind keineswegs nur junge Pflanzen gemeint, sondern generell Waldbäume und -sträucher, die gemeinhin Wald bilden oder in Waldform forstwirtschaftlich genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese aus natürlicher oder künstlicher Verjüngung stammen.
Situation in Deutschland
Die Erzeugung von und der Handel mit Forstpflanzen unterliegt dem Forstvermehrungsgesetz (ehemals Forstsaatgutgesetz). Zweck des Gesetzes ist es, die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Dieses soll durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut geschehen. Der Waldbesitzer hat dadurch die Möglichkeit, auf Saatgut oder Pflanzen zurückzugreifen, über deren Herkunft und Eigenschaften genaue Angaben vorliegen. Hierfür wurden für die wichtigsten forstlichen Baumarten spezielle Herkunftsgebiete ausgeschieden.
Die kommerzielle Anzucht von Forstpflanzen in Forstbaumschulen hat sich wegen besonders geeigneter Klima- und Bodenverhältnisse (feuchte Sommer, milde Winter sowie sandiger, gut zu durchwurzelnder Boden) seit Mitte des 19. Jahrhunderts im südlichen Schleswig-Holstein konzentriert. Nach Krüssmann gab es 1977/78 17.591 Hektar Baumschulflächen in Deutschland (altes Bundesgebiet einschließlich Berlin), davon lagen 4.131 Hektar in Schleswig Holstein.
Literatur
- Gerd Krüssmann: Die Baumschule. Paul Parey 1981, ISBN 3-489-63122-6
- Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) vom 22. Mai 2002 (BGBI. I S. 1658)