Gerinnungsselbstmanagement


Unter Gerinnungsselbstmanagement, früher auch als INR-Selbstmessung bezeichnet, versteht man die Bestimmung der Blutgerinnung (INR, früher „Quickwert“) durch die Patientin/den Patienten selbst bei lebenslang notwendiger oraler Antikoagulation (z. B. nach dem Ersatz mit einer künstlichen Herzklappe). Hierzu sind kleine, transportable und netzunabhängige elektronische Bestimmungsgeräte auf dem Markt, welche nach einer fachlichen Schulung und Einweisung selbständig bedient werden können. Die Geräte benutzen dafür vorgefertigte Teststreifen, auf die ein Tropfen (mindestens 15 µl) aus unbehandeltem, venösem Vollblut oder Kapillarblut aus der Fingerbeere aufgebracht wird. Anhand des gemessenen Wertes bestimmt der Patient eigenverantwortlich die Dosierung der gerinnungshemmenden Medikation. Der INR-Zielbereich wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Eine genaue Dokumentation, zunehmend auch internet-basiert (Telemonitoring), ist zwingende Voraussetzung für längerfristige Therapieerfolge. Diese Patientenselbstkontrolle steigert die Patientenselbstbestimmung, aber auch Selbstverantwortung und macht so unabhängiger, z. B. auf Reisen oder bei Auslandsaufenthalten, hilft den erstrebten INR-Bereich besser einzuhalten und spart Zeit (für Patienten und Ärzte).

In Deutschland sollen bereits etwa 85.000 Patienten das Gerinnungsselbstmanagement praktizieren.

Messsysteme

  • CoaguChek, hergestellt von Roche Diagnostics. Bis Ende 2010 war CoaguChek PT im Handel. Der Nachfolger, CoaguChek XS, wurde im September 2008 vorgestellt.
  • INRatio2-System, Nachfolger des INRatio-Systems, hergestellt von Alere GmbH.

Die Teststreifen beider Systeme müssen nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden.[1][2]

Kostenübernahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für das Gerät und Verbrauchsmaterial von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden:

  • Komplikationen in der bisherigen konventionellen Gerinnungsmessung
  • Schlechte Venenverhältnisse
  • Dauerantikoagulation bei Kindern
  • Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen (berufliche Gründe wie häufig wechselnde Einsatzorte oder Schichtarbeit)[3]

Zusätzliche Voraussetzung ist eine zertifizierte Schulung.

Weblinks

Referenzen