Gerichtslinde


Luzerner Schilling: Dorfgericht

Gerichtslinden sind eine Form von Gerichtsstätten. Es sind sehr alte Bäume, die einzeln an herausgehobener Stelle in der Nähe eines Dorfes stehen. Unter diesem Baum wurde im Mittelalter das Dorfgericht oder die Ratsversammlung, das sogenannte Thing, unter freiem Himmel abgehalten.

„Im Mittelalter fand das Gericht häufig im Schutz des Baumes statt, bestand doch die Pflicht, das Gericht unter freiem Himmel abzuhalten ... Die zum Schutz der Gerichtsstätten gepflanzten Einzelbäume oder Baumgruppen waren der Häufigkeit nach Linden, Ulmen, Eichen, Fichten und Eschen. Deutlich dominierte die Linde, welcher der Aberglaube besondere vielfältige u. starke magische Wirkungen zuschrieb. So sollte man unter der Linde am sichersten vor Blitzschlag geschützt sein. Für die Wahl der Linde zum Gerichtsbaum schlechthin waren sicher auch ihr hoher Wuchs, ihr rasches Wachstum, ihre hohe Lebensdauer von mehreren hundert Jahren und ihr dichtes Blätterdach bestimmend. Hinzu kommt, dass die Linde relativ gut Eingriffen von Menschenhand standhält, etwa das Abstützen und Umleiten der Äste, um den geschützten Bereich zu vergrößern oder um in ihrer Krone eine Tanzdiele einzurichten. Die enge Verbindung von Linde und Gericht kommt in einigen Gegenden Dtld.s auch darin zum Ausdruck, dass das Wort Linde synonym für Gericht gebraucht wird.“

Heiner Lück, Gerichtsstätten. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Aufl. 2004, 9. Lfg., Sp. 174.

Herkunft und belegte Orte

Ehemalige Gerichtslinden werden in Nordwestdeutschland nach einem Wort für den Dorfplatz (das nicht mit dem Wort Thing verwandt ist)[1] als Thie-Linde bezeichnet. Der gelegentlich vorkommende[2] Name Tilly-Linde wird in örtlichen Sagen auf den Feldherrn Johann t'Serclaes Graf von Tilly zurückgeführt, lässt sich aber von der lateinischen Bezeichnung für Linden (Tilia) ableiten.[3]

Alte Gerichtslinden findet man heute noch in vielen Orten, unter anderem in Bargischow, Berndshausen, Birnfeld, Castell, Collm, Frankfurt am Main, Göttingen am Leineberg, Großgoltern, Herzogenreuth, Hohenpölz, Kalkar, Kierspe, Lüdenscheid (Stilkinger Lehngericht), Müden an der Örtze, Neuenrade, an der Feldkirche (Neuwied), Hemmendorf (Salzhemmendorf), Schaumburg, Upstedt und in Warmsen. Auch der womöglich älteste Baum Deutschlands, die Linde in Schenklengsfeld, diente vormals als Gerichtslinde.

Diese alten, unter Naturschutz stehenden Naturdenkmäler haben laut örtlichen Chroniken oft ein Alter von über 1000 Jahren. Obwohl Linden ein sehr hohes Alter erreichen können, muss die Altersangabe „Tausendjährige Linden“ angezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist, dass ein durch Blitz oder Sturm vernichteter Baum wieder an derselben Stelle durch Nachpflanzung ersetzt wurde.

An der Göttinger Gerichtslinde wurde am 20. Januar 1859 die letzte öffentliche Hinrichtung durch das Schwert vollzogen. Die Dienstmagd hatte den Bäckermeister Siebert, der ihr die Ehe versprochen hatte, vergiftet. Zur Abschreckung mussten alle Dienstboten aus Göttingen und dem Umland der Exekution beiwohnen.

Beispiele

Siehe auch

Literatur

  • Anette Lenzing: Gerichtslinden und Thingplätze in Deutschland. Königstein i. Ts. 2005 (= Die Blauen Bücher). ISBN 3-7845-4520-3
  • Alexander Demandt: Über allen Wipfeln. Der Baum in der Kulturgeschichte. Düsseldorf 2005. ISBN 3-491-96140-8

Links

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. Jürgen Udolph: Namenkundliche Studien zum Germanenproblem. Walter de Gruyter, Berlin [etc.] 1994, ISBN 3-11-014138-8 S. 602 f.
  2. Z. B. in Frankfurt am Main, Hemmendorf und Deiderode: Tillylinde nördlich von Hemmendorf, Homepage der Gemeinde Salzhemmendorf, Abruf am 8. November 2011. - Tillylinde, Homepage der Ortschaft Deiderode, Abruf am 8. November 2011.
  3. Anette Lenzing: Gerichtslinden und Thingplätze in Deutschland. Königstein i. Ts. 2005 (= Die Blauen Bücher).