Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs


Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (engl. International Convention for the Regulation of Whaling) ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, welcher 1946 geschlossen wurde um den Walfang zu regulieren. Es wurde am 2. Dezember 1946 von 42 Nationen in Washington D. C. (USA) unterzeichnet und trat am 19. November 1948 in Kraft. Das Protokoll, in dem erstmals die genaue Definition eines Walfängers aufgeführt wurde, um sowohl Helikopter als auch Walfangschiffe zu erfassen, wurde am 19. November 1956 unterzeichnet. Die Konvention stellt eine Nachfolgerin des International Agreement for the Regulation of Whaling vom 8. Juni 1937 (London) dar; dessen Protokolle wurden am 24. Juni 1938 und am 26. November 1946 unterzeichnet.

Das Ziel der Konvention ist „die angemessene und wirksame Erhaltung und Erschließung der Walbestände“. Eine Gefährdung von Walarten durch eine übermäßige Bejagung durch den internationalen Walfang soll vermieden werden. Durch die Konvention sollte entsprechend ein System zur internationalen Regulation des Walfangs geschaffen werden, um den notwendigen Schutz und die Entwicklung der Walpopulationen zu ermöglichen. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Walfangkommission bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden wirtschaftlichen, ökologischen und kommerziellen Interessen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention durchgeführt werden.

Fangbeschränkungen

Das Ziel, kommerziellen Walfang dauerhaft und ganz zu verbieten, wird bestritten, insbesondere von Norwegen und Japan, und ist Thema wiederkehrender Diskussionen.

Erlaubt im Rahmen der Fangbeschränkungen ist der Walfang jedoch für einige indigene Bevölkerungen zur Deckung des Eigenbedarfes (Stand Mai 2004):

  • Die Eskimos (auch Inuit) von Alaska und die Ureinwohner des autonomen Kreises der Tschuktschen im äußersten Nordosten Sibiriens dürfen 67 Grönlandwale pro Jahr anlanden
  • Im östlichen Nordpazifik dürfen jährlich 140 Grauwale gefangen werden, und zwar „von denen, deren traditionelle, eingeborene und Verpflegungsbedürfnisse anerkannt sind“
  • Die Inuit von Grönland dürfen 19 Finnwale und 187 Zwergwale pro Jahr fangen
  • Der Bevölkerung von Bequia (St. Vincent und die Grenadinen, Karibik) werden jährlich 4 Buckelwale zugestanden

Seit 1986 gibt es darüber hinaus Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken. Zu wissenschaftlichen Zwecken hat insbesondere Japan, aber auch Island (bis 2006), und (bis 1994) Norwegen Gebrauch gemacht. Island und Norwegen erkennen das Verbot heute nicht mehr an und betreiben einen offenen kommerziellen Walfang. Grönland ist der Walfang aus traditionellen Zwecken erlaubt. Seit Jahren steigt die Zahl der getöteten Wale an, lag zuletzt (2004) bei 780 im Jahr, was von Umweltschützern als Missbrauch des Instruments der wissenschaftlichen Genehmigungen angesehen wird, sowie als Beleg dafür, dass die Konvention heute noch relativ „zahnlos“ ist.

Unterzeichner

Unterzeichnerstaaten
*angegeben ist das Jahr, in dem der Vertrag für das jeweilige Land wirksam wurde
1948 AustralienAustralien Australien 1993 Vorlage:GRN
Frankreich Frankreich SalomonenSalomonen Salomonen
Norwegen Norwegen 1994 OsterreichÖsterreich Österreich
RusslandRussland Russland 1998 ItalienItalien Italien
SudafrikaSüdafrika Südafrika 2000 Vorlage:GUI
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 2001 MarokkoMarokko Marokko
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten PanamaPanama Panama
1949 MexikoMexiko Mexiko 2002 BeninBenin Benin
1950 Danemark Dänemark GabunGabun Gabun
1951 Japan Japan IslandIsland Island
1960 ArgentinienArgentinien Argentinien MongoleiMongolei Mongolei
1974 BrasilienBrasilien Brasilien PortugalPortugal Portugal
1976 NeuseelandNeuseeland Neuseeland PalauPalau Palau
1977 Niederlande Niederlande San MarinoSan Marino San Marino
1978 Korea SudSüdkorea Südkorea 2003 BelizeBelize Belize
1979 ChileChile Chile Vorlage:MTN
PeruPeru Peru Vorlage:NCA
Spanien Spanien 2004 Belgien Belgien
Schweden Schweden ElfenbeinküsteElfenbeinküste Elfenbeinküste
1980 Vorlage:OMA Ungarn Ungarn
China Volksrepublik Volksrepublik China KiribatiKiribati Kiribati
SchweizSchweiz Schweiz MaliMali Mali
1981 Costa RicaCosta Rica Costa Rica SurinameSuriname Suriname
IndienIndien Indien Vorlage:TUV
KeniaKenia Kenia 2005 KamerunKamerun Kamerun
St. LuciaSt. Lucia St. Lucia Tschechien Tschechien
Vorlage:VIN LuxemburgLuxemburg Luxemburg
1982 Vorlage:ATG Vorlage:NRU
Deutschland Deutschland SlowakeiSlowakei Slowakei
Vorlage:MON GambiaGambia Gambia
SenegalSenegal Senegal Vorlage:TOG
1983 FinnlandFinnland Finnland 2006 KambodschaKambodscha Kambodscha
1985 IrlandIrland Irland GuatemalaGuatemala Guatemala
1992 DominicaDominica Dominica IsraelIsrael Israel
St. Kitts und NevisSt. Kitts und Nevis St. Kitts und Nevis MarshallinselnMarshallinseln Marshallinseln

Internationale Walfangkommission

Die Kommission besteht aus den Repräsentanten (Kommissare) der derzeit 75 Unterzeichnerstaaten. Diese wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden. In der Regel bekleiden die Gewählten ihr Amt drei Jahre lang. Vorsitzender ist zurzeit der US-Amerikaner William Hoghart (Vorgänger: Henrik Fischer aus Dänemark) und Vizevorsitzender ist der Japaner Minoru Morimoto (Vorgänger: Horst Kleinschmidt aus Südafrika).

Die Internationale Walfangkommission hat unter anderem die Aufgabe, Fangquoten für Wale in den Weltmeeren festzulegen. Auch werden von der IWC Schutzzonen definiert, in denen nicht gejagt werden darf.

Konferenzen der IWC

Einmal im Jahr findet eine Internationale Konferenz statt.

2006

Die 58. Jahrestagung der Kommission fand vom 16. bis 20. Juni 2006 auf der Karibikinsel St. Kitts und Nevis statt.

2007

Die 59. Tagung fand vom 4. bis 31. Mai 2007 in Anchorage (Alaska) statt und wurde begleitet von wissenschaftlichen Veranstaltungen zu Krankheiten der Meeressäugetiere.

Dabei setzten sich die Walfanggegner mit 37:4 Stimmen durch und bestätigten das seit 1986 bestehende Verbot der kommerziellen Jagd.[1] Japan droht mit seinem Austritt aus der Kommission.[2] Island und Norwegen erkennen weiterhin das Verbot nicht an.

2010

Die 62. Jahrestagung fand vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir statt. Es kam ein Vorschlag zur Abstimmung, wonach Japan, Island und Norwegen der Walfang mit festen Quoten für zehn Jahre erlaubt werden sollte. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt.[3]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise