Juan-Fernández-Seebär



Juan-Fernández-Seebär

Juan-Fernández-Seebär im Wasser

Systematik
Überordnung: Laurasiatheria
Ordnung: Raubtiere (Carnivora)
Unterordnung: Hundeartige (Cynoidea)
Familie: Ohrenrobben (Otariidae)
Gattung: Südliche Seebären (Arctocephalus)
Art: Juan-Fernández-Seebär
Wissenschaftlicher Name
Arctocephalus philippii
(Peters 1866)

Der Juan-Fernández-Seebär (Arctocephalus philippii) ist eine sehr seltene Art der Südlichen Seebären.

Merkmale

Bullen werden bis 2 m lang, Weibchen etwa 1,40 m. Das Gewicht eines ausgewachsenen Männchens liegt bei 140 kg, das einer Kuh bei 50 kg. Im Aussehen gleichen diese Seebären anderen Vertretern der Gattung. Die Bullen tragen eine Mähne mit silberfarbenen Haarspitzen.

Verbreitung

Die einzige Kolonie lebt auf den Juan-Fernández-Inseln, einer zu Chile gehörenden, aber 670 km von der südamerikanischen Küste entfernt liegenden Inselgruppe.

Verbreitungskarte des Juan-Fernández-Seebärs

Bestandsentwicklung

Reisende des späten 18. Jahrhunderts schätzten die Bestände entlang der Küsten der beiden Inseln Alejandro Selkirk und Robinson Crusoe auf vier Millionen Robben. Britische Robbenjäger wurden daraufhin zu den Inseln entsandt. Gelegentlich ankerten gleichzeitig fünfzehn Schiffe vor der Insel, während die Jäger massenhaft Robben wegen ihrer Felle erschlugen. Da jedes Jahr etwa 250.000 Seebären getötet wurden, brachen die Populationen in kürzester Zeit zusammen. 1824 hielt man die Art für ausgestorben. Ähnlich wie der Guadalupe-Seebär dürfte der Juan-Fernández-Seebär nur überlebt haben, weil einige Tiere verborgen in Höhlen unentdeckt blieben.

Erst 1965 wurde die Art wiederentdeckt und sofort unter strengen Schutz gestellt. Die Kolonien auf beiden Inseln umfassen heute wieder 12.000 Robben und wachsen beständig.

Gefährdung und Schutz

Der Juan-Fernández-Seebär wird in der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzorganisation IUCN als gering gefährdet (Near Threatened) angeführt. Wie alle Arten der Gattung ist auch er eine Art, die laut dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES Appendix II weltweit einer Einschränkung des Handels bedarf. Die Europäische Union mit der EU-Artenschutzverordnung 338/97 verschärft den Schutzstatus, listet in Anhang A und spricht damit ein Handelsverbot aus. Diese Verordnung nimmt direkten Einfluss auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Bundesrepublik Deutschland führt die Art im Bundesnaturschutzgesetz als streng geschützt.

Literatur

  • Ronald M. Nowak: Walker's Mammals of the World. Johns Hopkins University Press, 1999 ISBN 0801857899

Weblinks