Kolligative Eigenschaft


Als kolligative Eigenschaft (von lat. colligere „sammeln“) wird in der Chemie eine Stoffeigenschaft bezeichnet, die nur von der Teilchenzahl (Stoffmenge), nicht aber von der Art der Teilchen oder deren chemischer Zusammensetzung abhängt.

Beispiele hierfür sind die Erscheinungen der

  • Dampfdruckerniedrigung,
  • Gefrierpunktserniedrigung (Kryoskopie),
  • Siedepunktserhöhung (Ebullioskopie, s. Kryoskopie) und
  • Osmotischer Druck

Diese sogenannten kolligativen Phänomene treten in verdünnten Lösungen auf und hängen nur vom Molenbruch der gelösten Komponente ab. Die Aussage, dass die kolligativen Eigenschaften nur von der Teilchenanzahl des gelösten Stoffes und nicht von der Art abhängen, ist eigentlich falsch, denn diese Aussage trifft nur für gelöste Substanzen zu, die im Vergleich zum Lösungsmittel einen vernachlässigbaren Dampfdruck haben also z.B. Salze, die in Wasser gelöst sind. Für eine Lösung von Ethanol in Wasser trifft dieser Zusammenhang nicht zu, denn Ethanol hat im Vergleich zu Wasser keinen vernachlässigbaren Dampfdruck.

Ursache für die Gefrierpunktserniedrigung und Siedepunktserhöhung ist, dass die gelösten Substanzen durch ihre Mischungsentropie das chemische Potential des Lösungsmittels verringern.

siehe auch Kelvin-Gleichung oder Clausius-Clapeyron-Gleichung