Natriumtartrat


Strukturformel
Dinatriumsalz der L-Weinsäure
Allgemeines
Name Natriumtartrat
Andere Namen
  • Dinatriumsalz der L-Weinsäure
  • E 335
Summenformel C4H4Na2O6
Kurzbeschreibung

farblose rhombische Kristalle[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 6106-24-7 [L(+)-Natriumtartrat]
PubChem 517351
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Arzneistoffangaben
ATC-Code

A06AD21

Eigenschaften
Molare Masse 194,08 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,81 g·cm−3 (als Dihydrat)[2]

Schmelzpunkt

150 °C [2]

Löslichkeit

gut in Wasser (290 g·l−1 bei 20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
H- und P-Sätze H: ?
EUH: ?
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Natriumtartrat ist ein Natriumsalz der Weinsäure mit der Summenformel C4H4O6Na2. Es kommt in gebundener Form in vielen Früchten vor.

Darstellung und Gewinnung

Natriumtartrat wird in der Regel aus natürlicher Weinsäure hergestellt, die ihrerseits aus Weinstein aus Weinrückständen gewonnen wird, der zuerst mit Kalkmilch und dann mit Schwefelsäure versetzt wird.

Verwendung

Da in kristallinem Natriumtartrat eine definierte Menge Kristallwasser gebunden ist, ist es ein verbreiteter primärer Standard für das Karl-Fischer-Verfahren, ein verbreitetes Verfahren zur quantitativen Wasserbestimmung durch Titration.

Das Mono- und das Di-Natriumtartrat der (natürlichen) L-(+)-Weinsäure werden als Backtriebmittel, als Säuerungsmittel oder Säureregulator und auch als Ersatz für Kochsalz verwendet. Aufgrund der Eigenschaft von Tartraten mit Eisen- und Schwermetallionen stabile Komplexe zu bilden unterstützen sie die Wirkung von Antioxidationsmitteln und werden so auch als Komplexbildner eingesetzt. Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 335 mit einer erlaubten Tagesdosis von 30 mg pro Kilogramm Körpergewicht zugelassen und gilt als solcher als unbedenklich.

Einzelnachweise

  1. Jenny Hartmann-Schreier, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Datenblatt Natriumtartrat-Dihydrat (PDF) bei Carl Roth