Natürliches Aroma
Als natürliches Aroma wird in der Europäischen Union ein Aromastoff oder ein Gemisch von Aromastoffen bezeichnet, welche mittels physikalischer, enzymatischer oder mikrobiologischer Verfahren aus Ausgangsstoffen pflanzlicher oder tierischer Herkunft gewonnen werden und mit in der Natur vorkommenden Aromastoffen chemisch identisch sind.[1] Daneben gab es bis Anfang 2011 die Bezeichnungen naturidentisches Aroma und künstliches Aroma. Als naturidentisch wurde ein Aroma bezeichnet, das chemisch identisch mit in der Natur vorkommenden Stoffen ist, aber chemisch synthetisiert wurde. Als künstlich bezeichnete man Aromen, die künstlich erzeugt werden und in der Natur nicht vorkommen. Nach der 2008 verabschiedeten EU-Aromenverordnung werden seit dem 20. Januar 2011 die Kennzeichnungen „naturidentisch“ und „künstlich“ nicht mehr verwendet.[2]
Im engeren Sinn natürliche Aromen, die mit rein physikalischen Verfahren aus den betreffenden Nahrungsmitteln oder Gewürzen gewonnen und nicht chemisch modifiziert wurden, z. B. Erdbeeraroma aus Erdbeeren oder Vanillearoma aus Vanilleschoten, dürfen als „natürliches Erdbeeraroma“ oder „natürliches Vanillearoma“ bezeichnet werden. Alternativ ist in solchen Fällen auch etwa „Vanilleextrakt“ gebräuchlich. Bei als „natürlich“ ausgewiesenen Aromen ohne Angabe ihrer Herkunft ist dagegen davon auszugehen, dass sie biotechnologisch aus anderen Ausgangsstoffen erzeugt wurden, d. h. unter Verwendung von Bakterien, Pilzen oder Enzymen. So können etwa aus Schimmelpilz-Kulturen Aromen hergestellt werden, die nach Pfirsich, Kokos oder Nuss schmecken, und natürliches Aroma mit Himbeergeschmack wird zumeist aus Zedernholzöl gewonnen.[3] Vanillin kann als natürliches Aroma deklariert werden, wenn es gentechnisch erzeugt wurde, während es bei der üblichen Erzeugung aus Abfällen der Zellstoff-Gewinnung (Sulfitablauge) oder aus Erdöl früher als naturidentisch eingestuft wurde und heute einfach als Aroma ohne nähere Kennzeichnung deklariert wird.
Einzelnachweise
- ↑ EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über Ausgangsstoffe für ihre Herstellung vom 22. Juni 1988
- ↑ Kommentar zur neuen Aromenverordnung vom Deutschen Verband der Aromenindustrie, Januar 2009
- ↑ Lexikon der Zusatzstoffe: Natürliche Aromastoffe, abgerufen am 1. Oktober 2010