Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen


Die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, in der Regel kurz als Schall03 bezeichnet, beschreibt das von der damaligen Deutschen Bundesbahn festgelegte Verfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen längsseits von Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken.

In der derzeit gültigen Fassung von 1990 ist sie über die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung als deren zweite Anlage Bestandteil des Regelwerks des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Prognosen nach der Schall03 sind bei der Planung des Neubaus oder wesentlicher Veränderungen an Schienenwegen vorzulegen.

Siehe auch:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Durchführungsverordnungen, TA-Luft und TA-Lärm
  • Besonders überwachtes Gleis

Quellen

  • 16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV) vom 12. Juni 1990, veröffentlicht am 20. Juni 1990 im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil I. Link zu Gesamtausgabe der Norm (in HMTL und PDF)
  • Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 4. April 1990