Schelf
Schelf, Kontinentalschelf, Kontinentalsockel, Festlandsockel sind Bezeichnungen für den meist randlichen Bereich eines Kontinentes, der von Meer bedeckt ist. Ein solches Meer wird Schelfmeer genannt. Reicht dieses Schelfmeer relativ weit ins innere des Kontinents spricht man auch von einem Epikontinentalmeer („auf dem Kontinent befindliches Meer“).
Begriffsherkunft
Der Begriff Schelf wurde spätestens im Jahre 1902 vom Geographen Otto Krümmel in die deutschsprachige Fachliteratur eingeführt. Es handelt sich hierbei um die Eindeutschung des englischen Wortes shelf, das, Krümmel zufolge, 1887 erstmals vom schottischen Geographen und Meteorologen Hugh Robert Mill in der Kombination continental shelf benutzt wurde. Krümmel selbst umschrieb den Schelf als „Gesims am Seerande der Festlandssockel“.[Anm. 1][1]
Ozeanografie
Im morphologisch-ozeanografischen Sinne handelt es sich bei einem Schelf um eine gering seewärts geneigte Plattform, die bis zu 200 Meter unter dem Meeresspiegel liegt. Da dies in Vergleich zur mittleren Tiefe der Ozeane sehr wenig ist, wird das Schelfmeer umgangssprachlich auch als Flachsee oder Flachmeer bezeichnet. Das biologisch hochproduktive Schelfmeer ist die „Kinderstube“ vieler Fischarten und auch insgesamt sehr reich an verschiedenen Tier- und Pflanzenarten.
Abhängig von den geologischen Gegebenheiten kann der Schelf ein schmaler Saum oder ein breiter, ausgefranster Gürtel sein. Mit 1500 Kilometern hat der Sibirische Schelf die größte seewärtige Ausdehnung[2]. Im globalen Durchschnitt ist der Schelfbereich etwa 74 Kilometer breit. In Perioden eines u.a. eiszeitlich bedingten weltweiten Meeresspiegeltiefstandes (marine Regression), können weite Teile eines Kontinentalschelfs trockenfallen. Die Gesamtfläche der Schelfmeere verringert sich dann z.T. drastisch, was oft zu einem Artensterben unter den Schelfbewohnern führt.
Landwärts wird der Schelf durch die Schorre begrenzt, seewärts ist es die Schelfkante – eine Linie, ab der sich die Neigung des Meeresbodens deutlich verstärkt. Auf die Schelfkante folgt seewärts der Kontinentalhang, an dessen Ende, dem Kontinentalfuß, sich die Tiefsee anschließt.
Geologie
Der Schelfbereich ist Bestandteil der Festlandsmasse, da sein Untergrund aus kontinentaler Kruste besteht. Auf dem Schelf lagern sich typische (neritische) Sedimente ab, die nach ihrem Ablagerungsraum auch als Schelfsedimente bezeichnet werden. Insbesondere in tropischen und subtropischen Schelfmeeren kommt es zur überwiegend biologischen Bildung von Karbonaten. Die „carbonate factory“, d.h. die Gemeinschaft der direkt oder indirekt Karbonat produzierenden Organismen, erreicht in den tropischen Schelfmeeren ihre höchste Produktivität. Bei relativ geringem Eintrag von Nähr- und Trübstoffen bilden sich daher auf tropischen Schelfen typische Karbonatplattformen mit Riffen.
Sowohl die gegenwärtigen Schelfplattformen als auch die heute auf dem Festland befindlichen Schelfe der geologischen Vergangenheit sind Areale mit bedeutenden Erdöl- und Erdgasvorkommen. Beispiel für Erdgaslagerstätten in rezenten Schelfen sind z.B. die Nordsee oder der nördliche Golf von Mexiko. Die Erdöl- und Erdgasvorkommen in Texas und auf der Arabischen Halbinsel gehen auf die heute nicht mehr existenten Schelfmeere des Permian Basin bzw. des Tethys-Ozeans zurück.
Rechtswesen
Der Festlandsockel (englisch continental shelf) ist im juristischen Sinne eine der im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) definierten Meereszonen. Der Festlandsockel gehört nicht zum Staatsgebiet des Küstenstaates (dem Küstenmeer); der Küstenstaat übt aber über den Festlandsockel souveräne Rechte zum Zweck seiner Erforschung und der Ausbeutung seiner natürlichen Ressourcen aus (siehe Art. 77 Abs. 1 SRÜ). Niemand darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Küstenstaates den Festlandsockel erforschen oder ausbeuten. In der Praxis betrifft dies insbesondere den Meeresbergbau.
Abgrenzung
Von der Abgrenzung her unterscheidet sich der Festlandsockel in zweierlein Hinsicht von der Ausschließlichen Wirtschaftszone nach SRÜ: Erstens bezieht sich der Begriff "Festlandsockel" ausschließlich auf den Meeresboden und -untergrund, nicht auf die darüberliegende Wasser- oder Luftsäule. Zweitens kann der Festlandsockel über die Ausdehnung der Ausschließlichen Wirtschaftszone, die auf 200 sm ab der Basislinie begrenzt ist (200-Meilen-Zone) hinausragen, wenn die geomorphologischen Verhältnisse dies rechtfertigen; siehe hierzu Art. 76 Abs. 4 SRÜ. Diese Möglichkeit stützt sich auf die Vorstellung, wonach der Festlandsockel die untermeerische Fortsetzung des Festlandes darstellt. Der Tiefseeboden außerhalb des Festlandsockels und die dort befindlichen Ressourcen sind hingegen nach SRÜ den Souveränitätsansprüchen einzelner Küstenstaaten dauerhaft entzogen und werden als gemeinsames Erbe der gesamten Menschheit betrachtet (siehe Art. 136).
Geschichte, Politik
Im Gegensatz zur Ausschließlichen Wirtschaftszone, die ein Konstrukt des SRÜ von 1982 ist, geht der Festlandsockel historisch auf die sog. "Truman-Proklamation" zurück, mit der die USA 1945 als erster Staat die wirtschaftliche Nutzung ihres Festlandsockels beanspruchten. In den folgenden Jahrzehnten wurde diese Vorstellung schnell zum Völkergewohnheitsrecht und führte zur Genfer Konvention über den Festlandsockel vom 29. April 1958. Nachfolgend proklamierten eine Reihe von Staaten, unter anderem auch die Bundesrepublik Deutschland (am 20. Januar 1964) einen Festlandsockel. Im Zuge der technologischen Entwicklung (Möglichkeiten des Meeresbergbaus) und der gleichzeitigen Rohstoffverknappung gewinnt die Nutzung des Festlandsockels zunehmend politische Bedeutung und führt zur vermehrten Inanspruchnahme von Gebieten als Festlandsockel durch Staaten, so zum Beispiel von der Volksrepublik China im Falle der Senkaku-Inseln (siehe Seerecht).
Festlandsockel der Bundesrepublik Deutschland
Die Festlegung eines Festlandsockel in Ostsee und Nordsee ist, wegen der Nähe der anderen Anrainerstaaten und weil beides flache Meere mit Tiefen unter 200 m sind, schwierig. Die Abgrenzung in der Nordsee war lange Zeit strittig. Sie erfolgte schließlich durch bilaterale Abkommen auf der Grundlage des Urteils des Internationalen Gerichtshofes zum sog. North Sea Continental Shelf Case (1969). Ergebnis dieser Festlegungen ist der sog. "Entenschnabel". In der Ostsee beruht die Abgrenzung des deutschen Festlandsockels auf bilateralen Abkommen mit Dänemark und Schweden auf der Grundlage des Äquidistanzprinzipes.
Liste der Verträge zum Festlandssockel der BRD
- Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 Deutsche Fassung z.B. in: Schiffahrtsrecht: Seerechtliche Gesetze, Verordnungen, Übereinkommen MAP Handelsgesellschaft mbH, Hamburg, 1998, ISBN 978-3980122214
- Vertrag über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark (BGBl. 1972 II S. 882)
- Vertrag über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee (BGBl. 1972 II S. 882 ff.) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande (BGBl. 1972 II S. 889 ff.)
- Vertrag über die Abgrenzung des Festlandsockels unter der Nordsee zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland vom 25. November 1971 (BGBl. 1972 II S. 897 ff.)
- Diplomatischer Notenwechsel vom 26. Mai/28. Dezember 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels in der Ostsee
- Proklamation der Regierung der DDR über den Festlandsockel an der Ostseeküste. Vom 26. Mai 1964. GBl. 1964 Teil I Nr. 6, S. 99
- Vertrag und Protokoll zwischen der DDR und dem Königreich Schweden über die Abgrenzung des Festlandsockels vom 22. Juni 1978 (GBl. 1979 II. S. 39)
- Vertrag und Protokoll zwischen der DDR und dem Königreich Dänemark über die Abgrenzung des Festlandsockels und der Fischereizonen vom 14. September 1988 (GBl. 1989 II. S. 147)
Anmerkungen
- ↑ Krümmel nutzt den Begriff Festlandssockel hier synonym zu Kontinent und nicht, wie hier im Artikel, gleichbedeutend mit Schelf.
Einzelnachweise
- ↑ Abschnitt nach Otto Krümmel: Der Ozean. 1. Aufl., Salzwasser, Paderborn, 2012 (Nachdruck der Originalauflage von 1902) ISBN 978-3-86444-478-4
- ↑ Geological Makeup of Marine Environments marinebio.org (meeresbiologische Webseite, englisch)
Literatur
- I. N. McCave: Sedimentary Settings on Continental Margins - an Overview. S. 1-14 in G. Wefer, D. Billett, D. Hebbeln, B.B. Jørgensen, M. Schlüter, T. van Weering (Hrsg.): Ocean Margin Systems. Springer, Berlin, Heidelberg, New York, 2003 ISBN 3-540-43921-8
- F. Press und R. Siever: Allgemeine Geologie. Spektrum Akademischer Verlag GmbH, Heidelberg-Berlin-Oxford 1995
Weblinks
- Website der UN zum Seerechtsübereinkommen
- Proklamation der Bundesregierung über die Erforschung und Ausbeutung des deutschen Festlandsockels vom 20. Januar 1964
- Internationaler Gerichtshof: Urteil zum North Sea Continental Shelf Case, 20. Februar 1969
- Karte des Festlandsockels in der Nordsee vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Karte des Festlandsockels in der Ostsee
Siehe auch
- Schelfeis