Sinnesmodalität
In der Sinnesphysiologie bezeichnet man als Sinnesmodalität die Empfindungskomplexe wie Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen. Entscheidend für die Zuordnung zu einer Modalität ist nach dem von Johannes Müller formulierten Gesetz der spezifischen Sinnesenergien nicht der Reiz selbst, sondern das Sinnesorgan, mit dem er wahrgenommen wird. Innerhalb einer Modalität unterscheidet man verschiedene Qualitäten.[1] Diese Untereinheiten werden als Submodalitäten bezeichnet.
Einzelnachweise
- ↑ Robert F. Schmidt, Florian Lang und Manfred Heckmann (2004): Physiologie des Menschen. mit Pathophysiologie. Berlin: Springer Verlag. S. 277