Trittsteinkonzept


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Das Trittsteinkonzept ist eines der gängigen Konzepte des angewandten Naturschutzes. Man versteht darunter eine Methode zur Arterhaltung. Als Trittsteine werden Zufluchtsorte für verschiedene Tierarten bezeichnet, die sich auf dem Weg zwischen zwei Revieren befinden.

In der Kulturlandschaft werden in regelmäßigen Abständen naturnahe Refugien geschaffen, die bedrohten Arten zum einen eine Ausbreitung und zum anderen Subpopulationen einen genetischen Austausch ermöglichen, also insgesamt der Arterhaltung dienen. Diese Trittsteine bilden Wanderungskorridore zwischen den für die Arterhaltung geeigneten Arealen, die sonst nicht erreicht werden können, da die Arten die Distanz (anthropogene Zwischenlandschaft) zwischen dem alten und dem neuen Revier nicht bewältigen können.

Je nach zu schützender Art müssen die Trittsteine eine Mindestgröße haben, unterschiedlichen Anforderungen genügen und in artspezifischen Abständen angeboten werden. Die bekanntesten Beispiele für dieses Konzept sind der Erhalt oder die Renaturierung von Rastplätzen für Zugvögel. Diese Form der Trittsteine stellen Refugien dar, die nur für eine kurze Zeit (temporär) aufgesucht werden und daher auch nicht der Vermehrung dienen. Besonders häufig werden Trittsteine aber auch an technisch verschmutzten Bach- und Flussläufen angelegt. Trittsteine der Gewässerökologie dienen häufig aber auch als Laichplätze und damit auch der Vermehrung.

Siehe auch

Biotopverbund

Weblinks

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