Veneer


Veneer

Veneer (englisch für Furnier) ist eine hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschale für die Zähne, die mit Spezialkleber auf die Zahnoberfläche – vor allem von Frontzähnen – aufgebracht wird. Die Haftschale besteht aus Keramik (Porzellan). Abgesehen von seltenen Allergien gegen das Befestigungsmaterial stellt der Einsatz von Keramik-Veneers in der Regel keine gesundheitliche Gefährdung dar, weil das Keramikmaterial eine sehr hohe Bioverträglichkeit hat. Probleme gibt es nur bei sehr massiv fluoridiertem Zahnschmelz. Außerdem bergen die notwendigen Einschleifmaßnahmen das Risiko einer chronischen Pulpitis (Zahnmarkentzündung), über das der Arzt aufklären muss (Entscheidung des OLG Hamm vom 30. Mai 2011). Mit Veneers können leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen korrigiert werden. Durch Veneers erhalten die sichtbaren Oberflächen der Zähne ein optimiertes Aussehen, und auch die Zahnfarbe wird bei diesem Verfahren individuell korrigiert. In der Regel werden bei ihrem Einsatz alte Kunststofffüllungen oder Eckenaufbauten entfernt.

Vorliegende klinische Langzeituntersuchungen belegen, dass innerhalb von sechs Jahren nur zwei Prozent der Keramik-Veneers verloren gehen. Diese positive Bilanz hat zur Anerkennung des Verfahrens durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) geführt.

Vollkeramische Restaurierung

Keramik ist Licht durchleitend und zahnfarben und ermöglicht damit ein sehr ästhetisches Zahnbild. Außerdem ist sie chemisch inert, das heißt sie geht im Mund nicht in Lösung und ist deshalb biologisch sehr verträglich.

Vorgehen

Ein Non-Prep Veneer: im Gegensatz zu den konventionellen Veneers ist es sehr viel dünner. Ihre durchschnittliche Stärke liegt bei 0,3 mm.

Es wird eine dünne Schicht (0,3–1,0 mm) vom Zahnschmelz abgetragen. Diese Präparation erfolgt nach den anatomischen Gegebenheiten mit dem Ziel, ein optimales kosmetisches und haltbares Ergebnis zu erzielen. Es erfolgt eine Abformung. Die provisorische Versorgung erfolgt mit Kunststoffveneers. Der Zahntechniker fertigt das Veneer auf dem Modell an und gibt es zum Einsetzen zum Zahnarzt. Nach der Einprobe durch den Zahnarzt wird der Zahn gereinigt und idealerweise mit Hilfe von Kofferdam trockengelegt. Der Zahnschmelz wird angeätzt, eventuell frei liegendes Dentin wird mit einem sogenannten Dentinadhäsiv behandelt. Das Keramikveneer wird mit speziellem Keramik-Ätzgel behandelt und silanisiert, um eine gute Haftung des Komposit-Kunststoff-Klebers zu gewährleisten. Das Verkleben der Keramik mit dem Zahn ist recht aufwändig und dauert in der Regel mit allen vorbereitenden Maßnahmen etwa 30 Minuten pro Zahn.

Durch die Anwendung neuer Technik gibt es inzwischen die Möglichkeit, Veneers in der Materialstärke von Kontaktlinsen (etwa 0,2 mm) herzustellen. Sie bieten den Vorteil, dass sie unmittelbar auf die Zahnhartsubstanz, also ohne vorheriges Beschleifen, aufgebracht werden können. Diese Non-Prep- oder auch Non-Invasive-Veneers bieten außerdem die Möglichkeit erweiterter Indikationen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Veneers können sie adhäsiv auch auf früheren Kunststofffüllungen, Keramikkronen oder Brücken befestigt werden.

Patentierte Weiterentwicklungen ermöglichen heute durch sogenannte Einsetzhilfen eine enorme Zeitersparnis, da alle Veneers eines Patienten simultan eingegliedert werden können. Diese Vorgehensweise spart etwa 80–90 % der Zeit, die für herkömmliche Veneers nötig war und reduziert den Kostenfaktor erheblich.

Je nach Qualität und Aufwand, der für Veneers betrieben werden muss (Keramik oder Hybridkunststoff), kostet ein Veneer zwischen 300 € und 1 500 €.

Ob und in welchem Umfang dann einem privat krankenversicherten Patienten die Honorar- und Laborkosten für die Anfertigung und den Einsatz solcher Präparationen von seiner Krankenversicherung zu erstatten sind, sorgt mitunter für Streit. Wenn das Veneer nicht lediglich aus ästhetischen Gründen verwendet wird, sondern als vertretbare Heilbehandlung anzusehen ist, gelangt das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil aus dem Jahr 2004 zu einer Erstattungspflicht der privaten Krankenversicherung.[1]

Geschichte

Erste Veneers gab es in den 1930er Jahren, damals noch als Kunststoff-Veneers. Der damalige Kinderstar Shirley Temple hatte angeblich zu kurze Milchzähne. Am Set musste ihr Zahnarzt immer mit etlichen Veneers für sie zugegen sein. Die Klebetechnik war damals noch nicht bekannt.[2] Diese frühen Veneers waren viel dicker als die heutigen. Sie mussten mühsam mit Gebiss-Haftpaste angeklebt werden und hielten nur einige Stunden auf den Zahnoberflächen. Es war der kalifornische Zahnarzt Dr. Charles L. Pincus, der Gründer und erste Präsident der American Academy of Aesthetic Dentistry, der 1937 in einem Vortrag vor der California State Dental Association (heute in Sacramento) feststellte: „Ein gewinnendes Lächeln, das eine ebenmäßige Reihe von natürlichen, weiß schimmernden Zähnen zeigt, ist ein wesentlicher Faktor, um jene schwer zu beschreibende, alles bestimmende Charakteristik zu erreichen, die man Persönlichkeit nennt.“[3] Pincus, der Stars wie Marilyn Monroe und James Dean behandelte und 1986 im Alter von 82 Jahren verstarb, gilt gemeinsam mit Dr. Ronald Goldstein als der „Vater der Veneers“. Für seine Verdienste wurde er u.a. in die Hall of Fame der University of Southern California aufgenommen.[4]

Veneers werden von Zahntechnikern oder in hochmodernen CAD/CAM-Zentren hergestellt. Es gibt Zahntechniker, die sich auf die Herstellung von keramischen Veneers für kosmetische Restaurierungen spezialisiert haben.

Weblinks

Commons: Veneers – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Juli 2004, Az. 2/23 O 299/01, Volltext.
  2. Kern M, Kunzelmann K: Smile for more self-confidence? Dental Tribune 6. Mai 2011 PDF
  3. Pincus CL."Building mouth personality" A paper presented at: California State Dental Association;1937:San Jose, California
  4. http://articles.latimes.com/1986-09-06/business/fi-12859_1_aesthetic-dentistry

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