Vorfluter
Mit Vorfluter wird in der Hydrologie jegliche Art von Gerinne, zum Beispiel Gewässer und Bodendrainagen, bezeichnet, in denen Wasser in Form von Abwasser, Regenwasser oder Drainagewasser in ein Gewässer abfließen kann. Natürliche Vorfluter sind offene Fließgewässer, die Wasser aus anderen Gewässern, aus Grundwasserkörpern oder Abfluss-Systemen aufnehmen und ableiten.
Nutzung zur Abwassereinleitung
Die Einleitung von Abwässern ist eine der möglichen Nutzungen eines Vorfluters.
Für die Einleitung muss in der Regel eine wasserrechtliche Zulassung bei der zuständigen Behörde (etwa dem Wasserwirtschaftsamt) beantragt werden. Die Zulassung kann in Form einer Erlaubnis erteilt werden. Die Erteilung einer höherwertigen wasserrechtlichen Bewilligung ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nicht möglich.
Abbau von Pegelspitzen durch Vorfluter
Mitunter wird angeführt, dass größere Vorfluter dazu genutzt werden können, einer Überschwemmung, wie etwa dem Elbehochwasser 2002, die Spitze zu nehmen. Dabei hängt der Erfolg wesentlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vorfluter geflutet wird und welchen Befüllungsstand er zuvor hatte. Einige Experten bezweifeln eine mehr als marginale Wirksamkeit dieser Pegelspitzenregulierung.
Grundsätzlich wären dazu Systeme zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gewässersystems oder zur Verbesserung des Hochwasserrückhalts geeignet. Entlastungsgerinne, Flutmulden ermöglichen die Kappung von Hochwasserspitzen durch die Erhöhung der Abfuhrfähigkeit des Hauptgerinnes mittels der Schaffung weiterer Gerinne zur teilweisen Ableitung der Hochwasserwelle. Polder oder andere Rückhalteräume können mehr oder weniger gezielt geflutet werden. Dadurch entsteht eine Retention (ein Rückhalt) eines Teils der Hochwasserwelle mit dem Ziel, die Spitze des Hochwassers zu kappen. Die Entleerung dieser Rückhalteräume erfolgt, wenn wieder ausreichende Kapazität im Gewässernetz gegeben ist.