Fischereirecht


Fischereirecht bezeichnet je nach Zusammenhang:

  • Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen. Diese werden in zwei Bereiche aufgeteilt:
    • Das Seefischereirecht wird durch internationale Gesetze und Abkommen sowie Fischereigesetze einzelner Staaten gebildet. In Deutschland gilt es dafür das Seefischereigesetz
    • Das Binnenfischereirecht wird von Gesetzen und Verordnungen der Staaten oder Länder festgelegt. In Deutschland,[1] Österreich[2] und der Schweiz[3] gelten die einzelnen Landesfischereigesetze bzw. kantonale Fischereigesetze.
  • Das subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen. Fische im Sinne des Fischereirechts sind auch Neunaugen, Krebse und Muscheln, in einigen Bundesländern auch Fischnährtiere. Dieses Recht stand früher oft dem Adel oder dem Klerus als Privileg zu. Heute gehört das Fischereirecht nach den deutschen Landesfischereigesetzen meist dem Eigentümer des Gewässergrundstücks (Eigentümerfischereirecht), gleichzeitig gibt es aber viele Ausnahmen, da das Fischereirecht unabhängig vom Grundstück veräußert werden kann (selbstständiges Fischereirecht). Auch durch historische Entwicklungen gibt es viele Ausnahmen, z. B. durch die jahrhundertealte Berufsfischerei. Insbesondere bei Berufsfischern gibt es oft auch sogenannte Koppelfischereirechte als Besonderheit, das heißt an ein und derselben Gewässerstrecke sind mehrere Personen fischereiberechtigt. Der Inhaber eines Fischereirechtes kann sein Recht verpachten oder andere Personen durch die Ausstellung von Gewässerscheinen die Fischerei ausüben lassen. Häufig versuchen lokale Angelvereine möglichst viele Fischereirechte in ihrer Umgebung zu pachten oder zu kaufen, um ihren Mitgliedern Fischereimöglichkeiten zu bieten.

Siehe auch

Einzelnachweise

Literatur

  • Albert Lorz / Ernst Metzger / Heinz Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht. Bundesjagdgesetz mit Verordnungen und Länderrecht, Binnenfischereirecht, Fischereischeinrecht, Seefischereirecht. Kommentar, 4. Auflage, München 2011, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-59609-4


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