Harnpflicht


Harnpflicht besteht bei Stoffwechsel- oder Stoffwechselendprodukten, die zwingend mit dem Urin ausgeschieden werden müssen („harnpflichtige Substanzen“). Es fallen vor allem Harnstoff (durch den Proteinstoffwechsel), Harnsäure (durch den Purinstoffwechsel) sowie Kreatinin (durch den Stoffwechsel in der Muskulatur) an. Liegt eine Reduzierung der Nierenfunktion (zum Beispiel Akutes Nierenversagen, Niereninsuffizienz oder Schockniere) vor, kann die Ausscheidung dieser Substanzen ungenügend sein und ihr Gehalt im Körper zunehmen, wodurch es zu entsprechenden Beeinträchtigungen der Gesundheit kommen kann (Harnvergiftung – siehe auch Urämie).[1][2]

Über die Nieren (renal) werden gänzlich oder zumindest vorwiegend ausgeschieden:

Substanz renale Ausscheidung
Wasserstoffionen 100 %
Ammoniumionen 100 %
Kreatinin 95 %
Natriumionen 95 %
Chloridionen 95 %
Harnstoff 80 %
Harnsäure 65 %
Wasser 60 %

Einzelnachweise

  1. Sieglinde Bogensberge: Hexal Taschenlexikon Medizin. 3. Auflage. Urban & Fischer, Jena 2004, ISBN 3-437-15011-1 (hier online).
  2. Axel Karenberg: Fachsprache Medizin im Schnellkurs. 2. Auflage. Schattauer Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-7945-2553-1 (hier online).

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