Hochseefischerei
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Unter Hochseefischerei versteht man den Fischfang in küstenfernen Gebieten der Ozeane. Die Grenzen der Hochseefischerei zur Küstenfischerei sind fließend und hauptsächlich von der Größe und technischen Ausstattung der Fischereifahrzeuge abhängig. In der Küstenfischerei werden Schiffe mit einer Länge von bis zu 16 m verwendet; die Hochseefischerei erfordert weit größere Fischereifahrzeuge. Nicht zuletzt bei den Befähigungszeugnissen für die Kapitäne wird in eine „kleine Hochseefischerei“ und eine „große Hochseefischerei“ unterteilt.
Kleine Hochseefischerei
In der kleinen Hochseefischerei werden Hochseekutter eingesetzt, deren Länge ca. 18 bis 32 m bei einer Motorleistung von 300 bis 600 PS beträgt. Vier bis sechs Besatzungsmitglieder sind erforderlich. Im Jahr 2005 waren unter deutscher Flagge 31 Hochseekutter mit 191 Mann Besatzung im Einsatz.
Die kleine Hochseefischerei wird in Europa in der Ostsee, der Nordsee sowie nördlich der Shetland-Inseln bis 63° nördlicher Breite und 7° westlicher Länge, ferner im Englischen Kanal und im Seegebiet um Irland bis 10° westlicher Länge betrieben. Die Reisedauer beträgt pro Fahrt ungefähr vier bis zehn Tage (evtl. auch bis zu 14 Tagen).
Große Hochseefischerei
Als Große Hochseefischerei bezeichnet man die Fischerei mit großen Fahrzeugen in entfernt gelegenen Fanggebieten. Das Fanggebiet liegt außerhalb der Grenzen der Kleinen Hochseefischerei und der Küstenfischerei. Vor der Zeit der Fabrikschiffe dauerte eine Reise nach Island oder Norwegen 20 Tage. Nach dem fünftägigen Hinweg wurde zehn Tage gefischt; nach der Rückreise war „Markttag“, vor allem im Fischereihafen (Bremerhaven). Nach anderthalb Tagen begann die nächste Reise. Die Besatzung bestand aus etwa 15 Mann, aus 7 oder 8 Decksmännern, 3 oder 4 Schiffstechnikern, 1. und 2. Steuermann und dem Kapitän. Sie erhielt Heuer und wurde am Fangerlös (50.000 bis 60.000 Deutsche Mark) beteiligt, der Kapitän mit 5 %. Die Ehefrauen erhielten bei den Reedereien das „Klötengeld“, den Nebenerlös aus dem aphrodisischen Kabeljaufang.[1] Einen Smut oder gar einen Schiffsarzt gab es nicht. Der meiste Proviant wurde privat mitgebracht.
Heute wird die Hochseefischerei mit Trawlern und Fabriksschiffen betrieben. Die meisten sind sog. „Vollfroster“. Im Jahre 2005 wurden in Deutschland neun Universalfroster und drei Spezialfahrzeuge für den Schwarmfischfang (Hering, Makrele und Holzmakrele) eingesetzt. Die Reisedauer beträgt durchschnittlich 60 Tage.
Im Jahr 2004 wurden im Rahmen der großen Hochseefischerei 52.834,2 Tonnen Fisch im Wert von rund 32 Millionen Euro von deutschen Fischereifahrzeugen angelandet. Dem standen 62.188,5 Tonnen aus der Anlandung der kleinen Hochseefischerei und der Küstenfischerei gegenüber. Das bedeutet, dass die große Hochseefischerei mittlerweile 45,9 % des gesamten Seefischfangs bereitstellt.
In den 1950er Jahren deckte die deutsche Hochseefischerei gut 90 % des Bedarfs in Westdeutschland; heute sind es nur noch 15 %.[1]
Ausbildung
In der Bundesrepublik Deutschland können die Befähigungszeugnisse „Kapitän BK“ (Kleine Hochseefischerei) und „Kapitän BG“ (Große Hochseefischerei) im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung erworben werden. Zuvor müssen je nach entsprechender see- oder fischereiberuflicher Vorbildung mindestens 12 bis 48 Monate Seefahrtszeit im Decksdienst auf Fahrzeugen der Seefischerei absolviert worden sein, danach gibt es eine nach Landesrecht geregelte schulische Fortbildung an Fachschulen. Nach deren erfolgreichem Abschluss bekommt man das erste Befähigungszeugnis „Nautischer Schiffsoffizier BKW“ bzw. „Nautischer Schiffsoffizier BGW“. Die anschließend erforderliche Seefahrtszeit als Schiffsoffizier auf Fahrzeugen der Seefischerei beträgt 24 Monate, dann kann man das Befähigungszeugnis zum Kapitän in der Hochseefischerei erwerben.
Abkommen
Seit der Annahme des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen im Jahre 1982 ist die Hochseefischerei zu einem internationalen Problem geworden. Das Übereinkommen gibt allen Staaten die Freiheit, weitgehend unbegrenzten Fischfang zu betreiben; Küstenstaaten, denen z. B. in Zonen von 200 Seemeilen vor der jeweiligen Küste exklusive Nutzungsrechte eingeräumt wurden, beklagen jedoch, dass durch die Hochseefischerei die Fischfangerträge in ihren Gewässern reduziert werden. Probleme ergeben sich auch bei Fischschwärmen, die sich beiderseits der 200-Meilen-Grenze der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der einzelnen Länder finden, wie zum Beispiel der Kabeljau an der Ostküste Kanadas, der Seelachs im Beringmeer oder andere Arten wie Thunfisch und Schwertfisch, die sich zwischen den AWZ und der Hohen See bewegen.
Als die Wirtschaftsgrenzen über die Schelfkanten hinaus ausgedehnt wurden, ging die von Deutschland seit 1898 betriebene Hochseefischerei nach 100 Jahren zu Ende.
Einzelnachweise
Literatur
- Ingo Heidbrink: Deutschlands einzige Kolonie ist das Meer. Die deutsche Hochseefischerei und die Fischereikonflikte des 20. Jahrhunderts. Convent Verlag, Hamburg 2004, ISBN 978-3934613805.