International Commission on Zoological Nomenclature


Die International Commission on Zoological Nomenclature (Internationale Kommission für Zoologische Nomenklatur) ist das aktuell aus 28 Mitgliedern bestehende Gremium, das die Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur (ICZN Code) herausgibt, worin die korrekte Benennung aller Tierarten international geregelt wird.

Die Kommission arbeitet auf der Grundlage einer Konstitution ("Constitution of the ICZN"), die normalerweise mit dem ICZN Code zusammen publiziert wird.

Mitglieder der Kommission werden in einem komplizierten Verfahren von der "Sektion für Zoologische Nomenklatur"[1] gewählt, ein fast völlig unbekanntes und unklar definiertes Gremium, das von der International Union of Biological Sciences (IUBS) einberufen wird (weder der Code noch die Konstitution bestimmen, wie es zusammengesetzt sein soll). Dies hat in der Praxis zur Folge, dass die Mitglieder der Kommission sich selbst wählen. Sie werden nicht in einem demokratischen Prozess mittels Registrierung und direkter Wahl von denjenigen Fachleuten gewählt, die die Entscheidungen der Kommission zu akzeptieren haben.

Die reguläre Amtszeit eines Mitglieds der Kommission ist 6 Jahre, mehrmalige Wiederwahl ist möglich (nach 18 Jahren ist eine 3-jährige Pause vorgeschrieben, bevor die Person wiedergewählt werden kann)[2]. Kommissionsmitglieder dürfen bis zu 75 Jahre alt sein[3]. Wenn sie an den Entscheidungen nicht teilnehmen und mehr als 3 Monate nichts von sich hören lassen, hat die Kommission das Recht, ihre Mitgliedschaft zu beenden[4].

Die Arbeit der Kommission besteht darin, Anträge der Taxonomen zu bearbeiten und strittige Fälle im Schiedsverfahren zu regeln, in denen die strikte Einhaltung des ICZN Code die Stabilität der Nutzung von Namen unnötig beeinträchtigen würden. Diese Entscheidungen werden im Bulletin of Zoological Nomenclature veröffentlicht.

Einzelnachweise

Weblinks